Ab 1. Oktober Pflicht:
CB-Mobilfunkgeräte mit "e"-Kennzeichnung
(aktualisierte
Fassung vom 02.10.2002)
Ab 1. Oktober 2002 dürfen nur solche elektrischen und elektronischen Kfz-Einbauteile in Verkehr gebracht werden, die neben dem CE-Zeichen auch eine "e"-Kennzeichnung aufweisen. Davon sind auch CB-Mobilfunkgeräte betroffen. (Wir berichteten bereits im vergangenen Monat ausführlich über diese Regelung.)
Die deutschen CB-Funk-Anbieter haben inzwischen Mobilgeräte mit "e"-Kennzeichnung auf den Markt gebracht:
Alan/Albrecht bietet die Modelle Albrecht AE 4090, AE 4190, AE 5090 und AE 5290 mit "e"-Kennzeichnung.
Stabo Elektronik liefert die Mobilgeräte der xm 3...- und xm 5-Serien sowie die Freisprecheinrichtung VOX-Mike mit dem "e"-Zeichen aus.
Das "e-Zeichen" besteht aus einem Rechteck, in dem sich der Buchstabe "e" und eine Ziffer mit der Länderkennung befinden (Deutschland hat die Ziffer "1").
- wolf -
© FM-FUNKMAGAZIN
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