AFu-Einsteigerklasse
3: Keine Gastlizenzen in Frankreich
Deutsche Funkamateure mit einem Amateurfunkzeugnis der "Einsteigerklasse" 3 erhalten in Frankreich keine Gastlizenzen. Dies berichtet der DARC-Deutschlandrundspruch.
Der Funkamateur Michel Devezeau, DL2OBZ hatte eine entsprechende Anfrage an die französische Regulierungsbehörde gerichtet. Die französische Behörde antwortete ihm, dass sie keinen Amateurfunkbetrieb von deutschen Klasse-3-Inhabern in Frankreich genehmige, weil die deutsche Klasse 3 nicht CEPT-konform sei. (Die CEPT-Regelung besagt, dass die CEPT-Mitgliedsländer AFu-Zeugnisse der deutschen Klassen 1 und 2 bzw. gleichwertige Amateurfunkzeugnisse anderer Mitgliedsländer untereinander anerkennen.)
Ähnlich restriktiv verhält sich Norwegen. Auch dort werden keine Gastlizenzen für Inhaber der deutschen AFu-Klasse-3 erteilt. In den Niederlanden ist es dagegen seit Jahren kein Problem, eine solche Gastlizenz er erhalten (wir berichteten bereits im August 1999 darüber). In anderen Ländern ist die Erteilung einer Gastlizenz für deutsche Klasse-3-Inhaber offenbar Ermessenssache der jeweiligen Verwaltungsbehörde. Mit der Schweiz gibt es seit kurzem ein Gegenseitigkeitsabkommen, das AFu-Betrieb mit der deutschen Klasse 3 in der Schweiz erlaubt. In Dänemark wird zur Zeit eine Regelung angestrebt, die eine gegenseitige Anerkennung der deutschen AFu-Klasse 3 und der neuen dänischen Einsteigerklasse D zum Ziel hat.
- wolf -
Weiterführende Links:
http://www.ndh.net/home/c.berndt/g25do1khs.html (seit Sept. 2000
nicht aktualisiert)
www.delta-oscar.de/gast.htm
© FM-FUNKMAGAZIN
www.meinrufzeichen.de
Dieser Beitrag darf ungekürzt und mit Quellenangabe in nichtgewerbliche Medien (z.B. CB-Clubzeitungen, CB-Rundsprüche, CB-Packet-Radio) übernommen werden.
[Übersicht] [CB-News] [CB-Links] [CB-Glosse] [E-Mail an die Red.] [Impressum]