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Niederlande erteilen Gastlizenzen für Klasse-3-Inhaber

Inhaber der Amateurfunkzeugnisklasse 3 können in den Niederlanden eine Gastlizenz beantragen. Die Gastlizenz hat eine Gültigkeitsdauer von einem Jahr und kann nicht verlängert werden. Es gelten die Bestimmungen für die niederländische "N-Lizenz" (Einsteigerklasse). Diese Lizenz erlaubt Amateurfunkbetrieb in bestimmten Bereichen des 2-m- und des 70-cm-Amateurfunkbandes mit einer Spitzenleistung von 25 Watt.

Niederländische Gastlizenzen müssen beantragt werden beim

Rijksdienst voor Radiocommunicatie (RDR)
Bureau Radiozendamateurs
Post Box 450,
NL-9700 AL Groningen

Der Antrag kann in deutscher Sprache gestellt werden.

Die deutsche Amateurfunkzeugnisklasse 3 ist eine nationale Regelung und wird deshalb von den ausländischen Fernmeldeverwaltungen nicht ohne weiteres anerkannt.

- wolf -

(C) FM-FUNKMAGAZIN
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