24. 05. 2005
HF-Gateway-Betreiber protestieren gegen "Sprachübertragungsverbot"
Scharfe Kritik haben die Betreiber sogenannter HF-Gateways an der neuen CB-Funk-Allgemeinzuteilung geübt, die am 18.05.2005 in Kraft getreten ist (das Funkmagazin berichtete). Die Kritik richtet sich in erster Linie gegen das "Sprachübertragungsverbot", das eine Zusammenschaltung von CB-Funkanlagen mit anderen Netzen zum Zwecke der Sprachübertragung verbietet.
HF-Gateways sind automatisch betriebene CB-Funkstellen, die mit dem Internet gekoppelt sind. Mit Hilfe solcher Gateways ist es möglich, CB-Sprachaussendungen per Internet weiterzuleiten und damit den Aktionsradius von CB-Funk-Geräten erheblich zu erweitern. In der neuen Allgemeinzuteilung ist festgelegt, dass Sprachübertragungen zwischen CB-Funkanlagen nur noch "auf direktem Wege" stattfinden dürfen; eine Zwischenschaltung von automatisch betriebenen Stationen oder "anderen vermittelnden Netzen" ist nicht gestattet. (Für die Übertragung von Daten, z. B. Packet-Radio, gilt dies nicht.)
Die Betreiber von HF-Gateways
wollen sich mit dem Verbot der Sprachübertragung nicht abfinden
und haben eine Aktion "Rettet VoIP im Jedermannfunk"
ins Leben gerufen. Auf der Homepage www.voiphf-portal.de.vu bieten sie jedem
betroffenen Funker die Möglichkeit, sich an einer "Widerspruch-Aktion"
zu beteiligen und damit seinen Protest zum Ausdruck zu bringen.
(VoIP = Voice over IP
- "Internet-Telefonie")
Auch Fachleute sind der Meinung, dass die neue CB-Funk-Allgemeinzuteilung rechtlich angreifbar ist. Sie vertreten unter anderem die Auffassung, dass ein Verbot von Internet-Sprachübertragungen in einer CB-Funk-Frequenzzuteilung weit über den gesetzlich vorgegebenen Rahmen für den Inhalt von Frequenzzuteilungen hinausgeht. Ein dazu befragter Rechtsanwalt erklärte dem Funkmagazin gegenüber, er sei durchaus bereit, in dieser Angelegenheit ein verwaltungsrechtliches Musterverfahren zu führen, wenn er von einem unmittelbar Betroffenen dazu beauftragt wird.
- wolf -
© FUNKMAGAZIN
www.meinrufzeichen.de
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