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18. 05. 2005

Neue CB-Vorschriften in Kraft getreten - SSB auf 40 Kanälen freigegeben

Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) hat am 18. Mai 2005 in Rahmen einer Allgemeinzuteilung (Verfügung 37 im RegTP-Amtsblatt 9/2005) neue Vorschriften für den CB-Funk in Kraft gesetzt.

Hier die wichtigsten Änderungen:

AM-/SSB-Betrieb auf 40 Kanälen erlaubt

Der Betrieb in den Modulationsarten AM und SSB ist ab sofort auf den Kanälen 1 bis 40 erlaubt. Die bisherige Beschränkung auf die Kanäle 4 bis 15 besteht nicht mehr.

Bei den Kanälen 41 bis 80 gibt es keine Änderung. Dort darf weiterhin nur in der Modulationsart FM (bzw. PM [Phasenmodulation]) gesendet werden.

Neue Kanäle für den Datenfunk

Für die Übertragung von Daten sind zusätzlich die Kanäle 40 und 41 freigegeben. Damit stehen im CB-Funk insgesamt zehn Datenfunkkanäle (6, 7, 24, 25, 40, 41, 52, 53, 76 und 77) zur Verfügung.

Auf den Kanälen 6, 7, 24, 25 und 40 darf Datenfunk auch in den Modulationsarten AM und SSB betrieben werden.

Pflichtangaben bei Mailboxen, Digipeatern etc.

Bei unbemannten, automatisch betriebenen Datenfunkstationen (Mailboxen, Digipeater etc.) müssen bei Beginn der Verbindung zusätzlich zu den Angaben über die "telefonische oder sonstige Erreichbarkeit" jetzt auch der Name und die Wohnanschrift des Verantwortlichen übermittelt werden.

Rufzeichen

Eine Rufzeichenpflicht besteht nach wie vor nicht. Die RegTP weist jedoch darauf hin, dass in solchen Fällen, in denen ein Rufzeichen verwendet wird, von Benutzer sicherzustellen ist, "dass dieses Rufzeichen nicht bereits vergeben ist". Dies - so die RegTP - gelte auch "für international vergebene Rufzeichen".

Zusammenschaltung mit anderen Netzen

Eine Zusammenschaltung von CB-Funkanlagen mit anderen Netzen (z.B. dem Internet) ist nur für die Datenübertragung erlaubt. Sprachübertragungen zwischen CB-Funkanlagen dürfen nur auf direktem Wege stattfinden; Sprachübertragungen "über unbemannte automatisch betriebene Stationen oder andere vermittelnde Netze" sind nicht gestattet.

Keine Änderungen gibt es bei der höchstzulässigen Sendeleistung von CB-Funk-Anlagen und bei der "Schutzzonen"-Regelung.

Die höchstzulässige Sendeleistung von CB-Funkanlagen beträgt unverändert 4 Watt (FM und SSB) bzw. 1 Watt (AM). Die Sendeleistung wird in ERP (effektive Strahlungsleistung, bezogen auf einen Lambda-1/2-Dipol) bemessen. Ausnahme: Bei der Verwendung von Richtantennen mit Gewinn "nur in der horizontalen Ebene" bezieht sich der Wert von 4 Watt auf die "an der Antennenbuchse der Funkanlage gemessene Leistung".

Die RegTP geht nach wie vor davon aus, dass diese Bestimmungen eingehalten werden, wenn CB-Funkgeräte verwendet werden,
- die der R&TTE-Richtlinie entsprechen und mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet sind, oder
- die ein deutsches Zulassungszeichen aufweisen, oder
- die von einer dazu autorisierten Stelle in einem anderen europäischen Land zugelassen wurden.

Innerhalb der sogenannten "Schutzzonen" dürfen Betreiber von Feststationen auch weiterhin auf den Kanälen 41 bis 80 grundsätzlich keinen Sendebetrieb machen. Nach wie vor kann für solche Stationen aber eine (kostenpflichtige) Einzelfrequenzzuteilung für die senderseitige Nutzung der Kanäle 41 bis 80 bei der RegTP beantragt werden.

Ebenfalls unverändert bleibt die sogenannte "10-Watt-EIRP-Regelung". Sie besagt, dass ortsfeste Funkanlagen mit einer Strahlungsleistung ab 10 Watt EIRP (äquivalente Strahlungsleistung, bezogen auf einen isotropen Strahler) eine Standortbescheinigung der RegTP benötigen. Es handelt sich dabei nicht um eine spezielle Regelung für den CB-Funk, sondern um eine Vorschrift, die grundsätzlich für alle privaten und gewerblichen Funkanlagen gilt (Ausnahme: Amateurfunk).

Die neue Allgemeinzuteilung ist befristet auf den 31.12.2015.

Der vollständige Wortlaut der neuen CB-Funk-Allgemeinzuteilung kann im Internet unter www.meinrufzeichen.de/cb-neu.pdf heruntergeladen werden.

- wolf -

 

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www.meinrufzeichen.de

Dieser Beitrag darf ungekürzt und mit Quellenangabe in nichtgewerbliche Medien (z.B. CB-Clubzeitungen, CB-Rundsprüche, CB-Packet-Radio) übernommen werden.


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