Bericht aus Bonn (2): Stellungnahme des VCBE
An der Anhörung zum neuen Frequenzbereichszuweisungsplan am 17.03.99 im Bundeswirtschaftsministerium (wir berichteten) nahmen auch Vertreter von CB-Funk-Verbänden teil.
Der "Verbund CB-Funk Europa" (VCBE) - eine Arbeitsgruppe von India Fox und DFA - wurde von Dieter Löchter und Manfred Modro (beide India Fox) sowie Harald Westermann und zwei weiteren Teilnehmern (DFA) vertreten. Für den DAKfCBNF war Michael Lennarz anwesend.
Der DAKfCBNF meldete sich während der Anhörung nicht zu Wort. Ob eine schriftliche Stellungnahme vorliegt, ist uns nicht bekannt.
Für den VCBE gab deren Vorsitzender Manfred Modro ein mündliches Statement ab, das auch in schriftlicher Form eingereicht wurde. Wir veröffentlichen diese Stellungnahme nachstehend im Original-Wortlaut:
An das
Bundesministerium für
Wirtschaft und Technologie
Referat VII B 4
Villemombler Straße 76
53123 Bonn (Duisdorf)
Stuttgart, den 06.03.99
Sehr geehrte Damen und Herren!
(...) Ich möchte zu folgenden Teilaspekten der FreqBZPV (Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung - Red.) Stellung nehmen:
Dringender Verdacht auf zunehmende elektronische Umweltverschmutzung!
Hiermit trage ich unsere Bedenken zur lfd. Nr. 59-160 entsprechend dem Frequenzbereich 4-30 MHz vor. In diesem Kurzwellenbereich (Ziffer 30 Spalte 2) soll die Übertragung von Frequenzen in und längs von Leitern gestattet werden. Durch diese Übertragungen wie z.B. die geplanten Rückrufkanäle im Kabelnetz werden in diesem Frequenzbereich auch die Störungen massiv zunehmen. Da diese Störungen den Charakter von Dauerstörungen annehmen können und nach Aussagen von Fachleuten auch werden, ist es wahrscheinlich, daß Funkdiensten und Anwendern im Amateurfunk, CB-Funk sowie im Kurzwellenbereich den "Nur-Hörern" größte Probleme beim Empfang ins Haus stehen. Die Zahl der CB-Funker, die durch diese Übertragungen voraussichtlich gestört werden, beläuft sich auf ca. 1 Million. Bei den Kurzwellenhörern dürfte diese Zahl wohl noch um einiges höher liegen. Nach Schätzung von Technikern wird der Störpegel, der durch diese Übertragungen verursacht wird, bei einem Abstand von ca. 3 Metern um den strahlenden Leiter so massiv sein, daß ein störungsfreier Empfang in keinster Weise möglich ist. Somit wird den Betroffenen nichts anderes übrig bleiben, als ihre Geräte außer Betrieb zu nehmen. Da wir aus Erfahrung wissen, wie undicht unsere Kabelnetze sind, muß man fordern, die Koaxialleiter durch Lichtwellenleiter zu ersetzen. Bei Verwendung von Kupferleitern zur Frequenzübertragung muß das Schirmmaß mindestens 90 dB betragen. Zumal der Verfasser der FreqBZPV wohl selbst nicht an die Störsicherheit glaubt. Denn hätte er sonst die Frequenzbereiche für sicherheitsrelevante Funkdienste ausgenommen? Denn wozu diese Ausklammerung, wenn doch alles störungsfrei funktioniert?
Die politische, juristische und wirtschaftliche Katastrophe im CB-Funk!
Hierzu beantragen wir, den unter der lfd. Nr. 163 dem CB-Funk zugeteilten Frequenzbereich von 26175 bis 27500 kHz auf den Frequenzbereich 26175 bis 27855 kHz zu erweitern.
Begründung:
Vor der Einführung der 80 Kanäle in der Bundesrepublik
Deutschland wurden die Anliegerstaaten befragt, die daraufhin
Einwendungen gegen die Kanäle 41 bis 80 machten, wenn sie in dem
Frequenzbereich 26565 bis 26955 kHz, also bis dato unter den gebräuchlichen
Frequenzen liegen. Wie die Protokolle der ERO ausweisen, bestehen
jedoch keine Einwände (Ausnahme Österreich), wenn die Kanäle
41 bis 80 oberhalb der normalen CB-Frequenzen liegen. Dies wäre
der Frequenzbereich 27415 bis 27855 kHz.
Erstaunlicherweise hat sich der Herstellerverband gegen alle Vernunft im Einvernehmen mit dem damaligen Postministerium durchgesetzt. Das hatte zur Folge, daß der CB-Funker mit dem Kauf eines 80-Kanal-Gerätes gleichzeitig die schriftlichen Auflagen mit einer Kartenzeichnung erhält, daß die Geräte in der Nähe deutscher Grenzen nicht betrieben werden dürfen. In Kilometern ausgedrückt heißt dies, daß Mobilgeräte einen Abstand von 25 km wahren müssen, während bei Feststationen in den Anfangszeiten 75 km gefordert wurden. Hält der Benutzer diese Sicherheitsabstände nicht ein, drohen ihm alle Strafen der Hölle, wie z.B. hohe Bußgelder und Strafverfahren. Die Folgen waren dann so, daß man damit z.B. dem halben Ruhrgebiet die Genehmigung für die neuen Geräte vorenthielt; die 75-km-Schutzzone teilte die Stadt Köln zum Beispiel in eine Zwei-Klassen-Gesellschaft, die eine, die durfte, die andere, der es unter Strafandrohung untersagt war. Da in den Schutzzonen Millionen deutscher Bürger wohnen, hat die Regelung politische und wirtschaftliche Folgen.
Die politische Katastrophe besteht aus der Spaltung der CB-Funker in zwei Klassen, wobei die einen dürfen, was den anderen strengstens verboten ist. Das rief folgerichtig den Unmut der Betroffenen hervor.
Auch vom juristischen Standpunkt ist die Handlungsweise des damaligen Postministers zu mißbilligen. In unserem Grundgesetz, Paragraph 1, steht zu lesen, daß keine person wegen ihrer Rasse, Religion und Herkunft benachteiligt werden darf. Nun werden aber gerade CB-Funker, die das Pech haben, in den Grenzregionen zu wohnen, wegen ihrer Herkunft von Amts wegen systematisch benachteiligt. Daher verwundert es kaum, wenn in der Fachpresse der Verdacht des Verfassungsbruchs zum Nachteil der Bürger laut wurde.
Weiterhin gibt es einen hohen wirtschaftlichen Preis. Die Regelung bestand keine drei Jahre, da häuften sich auffallend die Konkurse im Bereich der CB-Funk-Hersteller und Händler. Die Gründe bestanden in übervollen Lägern und konsekutivem Preisverfall. Die Bürger kauften einfach nicht in dem Maße, wie es sich die Hersteller erhofft hatten. Dabei ist die Absatzkrise sehr wohl hausgemacht und erklärt sich aus der Tatsache, daß man 12 Millionen potentielle Kunden wegen der Schutzzonenregelung vom Konsum ausgeschlossen hatte. Aber gerade diese Grenzlandregelung hat die Industrie doch im Einvernehmen mit den Behörden, gegen den Willen der Nachbarstaaten durchgepeitscht und war auch noch stolz darauf. Heute möchte allerdings am liebsten keiner mehr mit der Sache in Zusammenhang gebracht werden.
Um eine einigermaßen tragbare Lösung aus dieser unhaltbaren Situation zu finden, schlagen wir vor, dem Endverbraucher aus dem Gesichtspunkt der Besitzstandswahrung die Gesamtzahl der 80 Kanäle zu belassen, jedoch die Kanäle oberhalb des Bandes (27415 bis 27855 kHz) zu genehmigen.
Denn alle Beteiligten würden aus dieser Regelung enorme Vorteile ziehen:
1. Die CB-Funker, weil die unbeliebten Schutzzonen entfallen könnten;
2. die Hersteller, weil sie der Stagnation entgehen und eine neue Geräte-Generation produzieren könnten;
3. die Politik, weil sie - vertreten durch den Wirtschaftsminister als Rechtsnachfolger des Postministers - die Bürger in den Schutzzonen nicht mehr als Menschen zweiter Klasse diskriminieren muß. Der durch diese Änderung bedingte wirtschaftliche Aufschwung würde auch Arbeitsplätze in einem Wirtschaftszweig bringen, in dem zur Zeit Stellenabbau großgeschrieben wird.
4. Ferner besteht die Vermutung, daß sich kurz- oder mittelfristig weitere EU-Staaten dieser neuen 80-Kanal-Regelung anschließen könnten.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Mit freundlichen Grüßen
Manfred L. Modro
Vorsitzender des VCBE
Soweit die Stellungnahme des VCBE. Wie bei allen im FUNKMAGAZIN veröffentlichten Dokumenten spiegelt der Inhalt nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wider.
- wolf -
(C) FM-FUNKMAGAZIN
http://www.meinrufzeichen.de
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