Verkehrsministerium
plant Verbot von Radarwarngeräten
Das Bundesverkehrsministerium plant ein Verbot von Radarwarngeräten.
Das betriebsbereite Mitführen von Radarwarnern, Laserstörgeräten und ähnlichen technischen Einrichtungen soll künftig als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von 150 DM und vier Punkten im Flensburger Zentralregister bestraft werden. Ein entsprechender Verordnungsentwurf befindet sich zur Zeit im Anhörungsverfahren.
Bis Mitte 1996 war das Errichten und Betreiben von Radarwarngeräten fernmelderechtlich verboten. Seit dem Inkrafttreten des Telekommunikationsgesetzes im August 1996 befinden sich Betreiber von Radarwarngeräten in einer rechtlichen Grauzone: Der Betrieb ist zwar nicht mehr verboten, die Polizei kann jedoch bei Kontrollen solche Geräte sicherstellen (und ggf. auch vernichten), weil sie eine "Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung" darstellen (siehe dazu auch unseren Beitrag "Gerichtsbeschluß in Sachen Radarwarngeräte")
Wann die neue Verordnung in Kraft tritt, ist zur Zeit noch nicht bekannt.
- wolf -
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