05. 01. 2004
Neuer AFu-Verordnungs-Entwurf: Änderungen für Klasse 3 geplant
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) hat am 22.12.2003 einen überarbeiteten Entwurf einer neuen Amateurfunkverordnung veröffentlicht. Dieser Entwurf enthält auch Änderungen, die die Amateurfunkzeugnisklasse 3 ("Einsteigerklasse") betreffen.
Hier die vorgesehenen Änderungen für die Klasse 3 im Einzelnen:
Die AFu-Zeugnisklasse 3 soll künftig als Zeugnisklasse E bezeichnet werden.
Zusätzlich zu den bisherigen Frequenzbereichen 144-146 MHz und 430-440 MHz soll den Klasse-3-Inhabern der Beireich 10,0-10,5 GHz zur Verfügung stehen. Die höchstzulässige Sendeleistung soll weiterhin auf 10 Watt (EIRP) beschränkt bleiben.
Die Amateurfunkvereinigung AGZ hat gegen die geplanten Einschränkungen protestiert, weil diese ihrer Auffassung nach nicht vom Amateurfunkgesetz gedeckt sind.
Das BMWA hat es unter Berufung auf das Urheberrecht untersagt, den Verordnungs-Entwurf im Internet bereitzustellen.
- wolf -
Stellungnahmen von
Amateurfunkvereinigungen zum Entwurf der AFu-Verordnung:
Stellungnahme der AGZ (Arbeitsgemeinschaft
Zukunft Amateurfunkdienst)
Stellungnahme des RTA (Runder
Tisch Amateurfunk)
Siehe dazu auch unseren Beitrag "BMWA verbietet Veröffentlichung des neuen AFu-Verordnungs-Entwurfs"
© FM-FUNKMAGAZIN
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