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CB-Funk-News


 

Spielzeug-Fernsteuerungen auf CB-Funk-Kanälen

Das BMPT hat am 03.12.97 eine Allgemeine Frequenzzuteilung (Genehmigung) für den Betrieb von Spielzeug-Fernsteuerungsanlagen im CB-Funk-Bereich herausgegeben.

Dieser Genehmigung zufolge dürfen Spielzeug-Fernsteuerungsanlagen von jedermann auf den CB-Funk-Kanälen 12, 13, 14 und 15 betrieben werden. Die maximal zulässige Sendeleistung dieser Fernsteuerungsanlagen darf
1 Milliwatt (ERP) nicht übersteigen. Andere Funkanlagen, z.B. CB-Funk-Anlagen, dürfen nicht gestört werden.

- wolf -

 

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