Spielzeug-Fernsteuerungen auf CB-Funk-Kanälen
Das BMPT hat am 03.12.97 eine Allgemeine Frequenzzuteilung (Genehmigung) für den Betrieb von Spielzeug-Fernsteuerungsanlagen im CB-Funk-Bereich herausgegeben.
Dieser Genehmigung
zufolge dürfen Spielzeug-Fernsteuerungsanlagen von jedermann auf
den CB-Funk-Kanälen 12, 13, 14 und 15 betrieben werden. Die
maximal zulässige Sendeleistung dieser Fernsteuerungsanlagen
darf
1 Milliwatt (ERP) nicht übersteigen. Andere Funkanlagen, z.B. CB-Funk-Anlagen,
dürfen nicht gestört werden.
- wolf -
(C) FM-FUNKMAGAZIN -
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