31. 08. 2006
Jetzt offiziell: Kurzwelle frei für Afu-Klasse E...
Inhaber der Amateurfunk-Zeugnisklasse E dürfen ab 1. September 2006 Funkbetrieb auf einem Teil der Afu-Kurzwellenbänder machen. Möglich wurde dies wurde durch eine Änderung der Amateurfunkverordnung, die am 31. August im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde.
Klasse-E-Inhaber dürfen künftig folgende Amateurfunk-Frequenzen nutzen:
Frequenzbereich | Max.
Sendeleistung (PEP) |
Max. Bandbreite |
160m-Band | ||
1810-1850 kHz | 100 Watt | 2,7 kHz |
1850-1890 kHz | 75 Watt | 2,7 kHz |
1890-2000 kHz | 10 Watt | 2,7 kHz |
80m-Band | ||
3500-3800 kHz | 100 Watt | 2,7 kHz |
15m-Band | ||
21000-21450 kHz | 100 Watt | 2,7 kHz |
10m-Band | ||
28000-29700 kHz | 100 Watt | 7 kHz |
2m-Band | ||
144-146 MHz | 75 Watt | 40 kHz |
70cm-Band | ||
430-440 MHz | 75 Watt | 2 MHz (AM-ATV: 7 MHz) |
3cm-Band | ||
10-10,5 GHz | 5 Watt | 10
MHz (ATV: 20 MHz) |
Inhaber der Amateurfunk-Zeugnisklasse E haben künftig auch die Möglichkeit, durch eine Zusatzprüfung die Klasse A zu erwerben (bisher musste die gesamte Prüfung neu abgelegt werden).
Der Fragenkatalog für die Klasse E wird zur Zeit überarbeitet und insbesondere in den Bereichen "betriebliche Kenntnisse" und "Vorschriften" an den Katalog der Klasse A angeglichen. Bis zum 31. Januar 2007 wird noch nach dem alten Fragenkatalog geprüft.
Auch Klasse-E-Inhaber müssen künftig gegenüber der Bundesnetzagentur eine sogenannte "Selbsterklärung" abgeben, wenn sie eine ortsfeste Amateurfunk-Sendeanlage mit einer Strahlungsleistung ab 10 Watt EIRP betreiben. Diese Selbsterklärung (offizielle Bezeichnung: "Anzeige ortsfester Amateurfunkanlagen") besteht aus einer umfangreichen Dokumentation der Funkanlage, aus der die Sicherheitsabstände zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern hervorgehen. Weitere Informationen zur "Selbsterklärung" gibt es im Internet unter http://tinyurl.com/e5rch
- wolf -
Anmerkung: Die Bundesnetzagentur hatte in der Vergangenheit zu verstehen gegeben, dass die Übergangsfrist für Klasse-E-Prüfungen nach dem alten Fragenkatalog ein halbes Jahr betragen sollte - gerechnet ab dem Erscheinen des neuen Fragenkatalogs. Dies war auch zunächst von uns so wiedergegeben worden. In der geänderten Amateurfunkverordnung hat das Wirtschaftsministerium nun bestimmt, dass ab 1. Februar 2007 nach dem neuen Fragenkatalog geprüft wird - unabhängig von dessen Erscheinungsdatum.
© FUNKMAGAZIN
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