30. 11. 2004
Heißer Oktober - die Fortsetzung...
Im Oktober 2004 berichteten wir über sechs Ordnungswidrigkeitenverfahren vor dem Amtsgericht Bonn, in denen Funkamateure beschuldigt wurden, mit Amateurfunkgeräten und mehr als 0,5 Watt Strahlungsleistung im sog. "Freenet"-Bereich Funkbetrieb durchgeführt zu haben (www.meinrufzeichen.de/22104.htm). Fünf dieser Verfahren wurden damals eingestellt, in einem Falle wurde der Beschuldigte zu einer Geldbuße von 200 Euro verurteilt. Die Verfahren waren die Folge einer Großrazzia im Raum Münsterland, bei der die RegTP Anfang des Jahres bei insgesamt zwölf Funkamateuren Hausdurchsuchungen vorgenommen und Amateurfunkgeräte beschlagnahmt hatte.
Am 29. November 2004 wurden nun zwei weitere Fälle vor dem Amtsgericht Bonn verhandelt. In einer Presseerklärung von Rechtsanwalt Michael Riedel, der als Verteidiger an den Verfahren beteiligt war, heißt es dazu (Auszug):
"Die zuständige
Richterin am Amtsgericht Bonn T. überzeugte durch eine sorgfältige
und verständige Verhandlungsführung, indem sie den für den
Tatvorwurf wesentlichen rechtlichen und tatsächlichen
Gesichtspunkten Beachtung schenkte. Das Begehren des Vertreters
der Regulierungsbehörde, das Gericht möge ein Rechtsgutachten
mit dem Ziel einholen, festzustellen, dass auf den zugewiesenen
Frequenzen nur mit den in der Amtsblattverfügung spezifizierten
Funkgeräten gesendet werde dürfe, lehnte das Gericht ab. Das
Gericht stellte beide Verfahren gemäss § 47 OWiG und ohne Beweisaufnahme ein. Die
Kosten des Verfahren fallen der Staatskasse zur Last. Die zur
Verhandlung erschienenen 16 Zeugen, es handelte sich um Beamte
der Regulierungsbehörde und Polizeibeamte, wurden entlassen."
(Ende des Zitats)
Wir berichteten außerdem über den Fall eines Kölner CB-Funkers, dem vorgeworfen wurde, er habe sein CB-Funkgerät mit einem Leistungsverstärker betrieben und dadurch die zulässige effektive Strahlungsleistung von 4 Watt ERP überschritten. Bei der Gerichtsverhandlung im Oktober 2004 hatte der CB-Funker behauptet, er habe den Leistungsverstärker nicht an einer Antenne, sondern nur an einem Abschlusswiderstand betrieben. Das Gericht hatte daraufhin beschlossen, ein Sachverständigen-Gutachten einzuholen.
Die Regulierungsbehörde hat den Bußgeldbescheid jetzt zurückgenommen. Sie begründete dies damit, dass die Kosten eines solchen Sachverständigen-Gutachtens in keinem Verhältnis zum Tatvorwurf stehen würden.
- wolf -
Wir danken Rechtsanwalt Michael Riedel für die Zusendung von Informationen zu den hier genannten Fällen.
© FM-FUNKMAGAZIN
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Dieser Beitrag darf ungekürzt und mit Quellenangabe in nichtgewerbliche Medien (z.B. CB-Clubzeitungen, CB-Rundsprüche, CB-Packet-Radio) übernommen werden.
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