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Hausdurchsuchung wg. Veröffentlichung von Polizeifunkfrequenzen

Beamte der Staatsanwaltschaft Marburg und des Hessischen Landeskriminalamtes haben am 13.03.2001 das Haus des Marburger Journalisten Michael Marten durchsucht. Dabei wurden, Presseberichten zufolge, berufliche und private Unterlagen sowie Funkgeräte und Computer im Werte von rd. 18.000 DM beschlagnahmt.

Dem Journalisten wird vorgeworfen, im vergangenen Jahr in einer Internet-Newsgroup Polizeifunkfrequenzen veröffentlicht zu haben, die die Berliner Polizei bei den Mai-Unruhen benutzt hatte. Die Staatsanwaltschaft sieht darin eine Beihilfe zur Weitergabe von Dienstgeheimnissen.

Der Hessische Journalistenverband hat gegen die Durchsuchung protestiert. Seiner Auffassung nach habe sich Marten völlig legal verhalten. Die Polizeifunkfrequenzen seien ihm seinerzeit anonym zugefaxt worden und heute nicht mehr aktuell. Eine Hausdurchsuchung aus diesem Grunde sei kaum zu verstehen. Die Rechtsauslegung der Ermittlungsbehörden spräche für ein sehr seltsames Verständnis gegenüber der Presse.

Auch die "Humanistische Union" (HU) erhob Kritik am Vorgehen der Staatsanwaltschaft. Die Durchsuchung stellt ihrer Meinung nach eine "unverhältnismäßige Aktion" dar, die dem Verhältnismäßigkeits-Grundsatz widerspreche. Außerdem werde dadurch das grundgesetzlich garantierte Zeugnisverweigerungsrecht von Journalisten ausgehebelt.

Erstaunt zeigte sich die HU darüber, dass der Durchsuchungsbeschluss von einem Marburger Amtsrichter unterzeichnet wurde, der Mitglied der Partei "Bündnis 90/Die Grünen" ist - einer Partei, die nicht unbedingt eine harte Law-and-Order-Politik vertritt. Der Richter gab an, dass ihm die Rechtslage keine andere Wahl gelassen habe.

- wolf -

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