FM - DAS FUNKMAGAZIN

CB-Funk-News


 

Gebührenwillkür bei RegTP-Kontrollen

Der Prüf- und Meßdienst der RegTP nimmt in letzter Zeit offenbar vermehrt Überprüfungen von CB-Funkanlagen vor. Dabei werden manchmal geringfügige Überschreitungen der zugelassenen technischen Grenzwerte festgestellt.

Bisher hat die RegTP in solchen Fällen lediglich Ermahnungen ausgesprochen und die Besitzer aufgefordert, die Geräte bei einer Fachwerkstatt auf die zulässigen Werte einstellen zu lassen.

Neuerdings ist die RegTP dazu übergegangen, für solche Einsätze Gebühren zu erheben. Die betroffenen CB-Funker erhalten dann einige Wochen nach dem Besuch des Meß- und Prüfdienstes einen sog. "Gebührenbescheid" in Höhe von ca. 200-300 DM. Uns sind Fälle bekannt, bei denen die RegTP selbst bei geringfügigen Grenzwertüberschreitungen von neuen, originalversiegelten (!) CB-Geräten Gebühren forderte.

Was tun? Die Rechtslage sieht folgendermaßen aus: Die RegTP darf solche Gebühren nur dann fordern, wenn der betreffende Funker gegen die "Frequenzordnung" (§§ 44 bis 47) des Telekommunikationsgesetzes (TKG) verstoßen hat. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Funker Frequenzen ohne Zuteilung (Genehmigung) genutzt hat. Der bloße Besitz eines technisch mangelhaften Funkgerätes stellt KEINEN Verstoß gegen das TKG dar.

CB-Funker, die einen solchen Gebührenbescheid bekommen haben, können dagegen innerhalb eines Monats nach Zustellung Widerspruch einlegen. Der Widerspruch muß schriftlich an die RegTP gerichtet werden. Eine bestimmte Form ist nicht vorgeschrieben. Im Widerspruch sollte darauf hingewiesen werden, daß mit dem beanstandeten Funkgerät nicht gegen die §§ 44 bis 47 des TKG verstoßen worden sei und daß dem Gebührenbescheid deshalb die Rechtsgrundlage fehle.

Übrigens: Mitarbeiter der RegTP haben kein Recht, zum Zwecke von "Routinekontrollen" Privaträume zu betreten. Anderslautende Klauseln in Genehmigungsurkunden sind rechtsunwirksam. Wir empfehlen aus den oben genannten Gründen, RegTP-Mitarbeitern bis auf weiteres keinen Zutritt zu Privaträumen zu gestatten.

- wolf -

 

(C) FM-FUNKMAGAZIN - Dieser Beitrag darf ungekürzt und mit Quellenangabe in nichtgewerbliche Medien (z.B. CB-Clubzeitungen, CB-Rundsprüche, CB-Packet-Radio) übernommen werden.

[Übersicht] [CB-News] [LPD-News] [Links] [Glosse] [Post an die Red.]