28. 05. 2005
Staatsanwaltschaft lehnt Klageerhebung gegen Alexander Eisele ab
Die Staatsanwaltschaft Nürnberg hat die Erhebung einer Verleumdungsklage gegen den Betreiber von rpa Radio, Alexander Eisele, abgelehnt.
Eisele war im Januar dieses Jahres vom Vorsitzenden des Arbeitskreises CB-Funk Freistaat Thüringen, Hermann Oechsner, wegen Verleumdung angezeigt worden. Oechsner bezog sich dabei auf einen Beitrag im sog. Funkforum, in dem Eisele unter anderem die frühere mutmaßliche Tätigkeit Oechsners als DDR-Nachrichtenoffizier thematisiert hatte.
Die Staatsanwaltschaft lehnte die Klageerhebung am 20.05.2005 mangels öffentlichen Interesses ab und verwies Oechsner auf den Privatklageweg.
(Aktenzeichen: 955 Js 160850/05)
- wolf -
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