Bundesratspräsident gegen lasche PLC-Störgrenzwerte
Der Bundesrat wird Störgrenzwerte u.a. für PLC (Powerline Communication - Datenübertragung auf Stromleitungen) nicht zustimmen, wenn dadurch Störungen des Rundfunks verursacht werden können. Dies erklärte das Büro des Präsidenten des Bundesrates, Kurt Biedenkopf, in einem Brief an mehrere Funkamateure.
Die Störgrenzwerte sind in der sogenannten "Nutzungsbestimmung 30" enthalten, die Bestandteil der "Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung" (FreqBZPV) ist. Bei den derzeitigen Grenzwerten ist zu befürchten, dass weite Teile des Kurzwellenspektrums durch Powerline-Störungen unbrauchbar werden (wir berichteten mehrfach).
Die Verordnung hat bereits im Dezember vergangenen Jahres das Bundeskabinett passiert und muß jetzt vom Bundesrat verabschiedet werden. Mit einer kurzfristigen Verabschiedung ist nach Angaben des Büros Biedenkopf "noch nicht zu rechnen".
Das Schreiben des Büros des Bundesratspräsidenten hat folgenden Wortlaut:
(...)
Sehr geehrte Herren,
Herr Ministerpräsident Biedenkopf dankt Ihnen für Ihr an ihn in seiner Eigenschaft als Bundesratspräsident gerichtetes Schreiben. Sie haben ihn damit über Probleme der Störung von Rundfunkanwendungen durch Power Line Communication (PLC) und die dabei festgelegten Grenzwerte in der Nutzungsbestimmung 30 (Nb 30) der zu verabschiedenden Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung (FreqBZPV) informiert. Der Ministerpräsident hat mich beauftragt, Ihnen zu antworten.
Den Bundesländern, in deren Zuständigkeit der Rundfunk grundgesetzlich fällt, ist die Problematik der Störung von Rundfunkanwendungen durch das Verfahren PLC durchaus bewusst, zur Klärung der damit verbundenen Fragen finden derzeit intensive Gespräche zwischen Vertretern des Bundes, der Länder und der zuständigen Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) statt. Allerdings befindet sich PLC technologisch derzeit noch im Erprobungsstadium (Pilotversuch in Baden-Württemberg), so dass noch keine abschließenden Erkenntnisse über die praktischen Auswirkungen auf andere Anwendungen vorliegen. Nach neueren Informationen ist es bei PLC inzwischen möglich, einzelne Frequenzbereiche auszusparen, so dass eine breitbandige Störung nicht zwingend erfolgen muss. Das muss, auch in Verbindung mit von der RegTP durchzuführenden Messungen, bei der Festlegung von Grenzwerten berücksichtigt werden. Zur Klärung aller damit zusammenhängenden Fragen existiert bei der RegTP eine Arbeitsgruppe, in der auch die Länder vertreten sind. Somit sind die Interessen des Rundfunks in jedem Fall gewahrt.
Da der Diskussionsprozess zwischen Bund und Ländern zur FreqBZPV und speziell zur Nb 30 derzeit noch nicht abgeschlossen ist, auch was die darin festgelegten Grenzwerte und insbesondere ihre Anwendbarkeit auf PLC betrifft, ist mit einer kurzfristigen Verabschiedung der FreqBZPV inklusive der Nb 30 in der derzeitigen Fassung noch nicht zu rechnen.
Sie können aber sicher sein, dass der Bundesrat keiner Festlegung zustimmen wird, die eine Störung des Rundfunks durch andere Anwendungen nicht ausschließt.
Mit
freundlichen Grüßen
Meier
(Referatsleiter)
(C) FM-FUNKMAGAZIN
www.meinrufzeichen.de
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