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"Piano-Jürgen-Prozeß": Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung

In der vergangenen Woche wurde in Hannover der Prozeß um den Mord an dem CB-Funker "Piano-Jürgen" mit den Plädoyers der Staatsanwältin und der Verteidiger fortgesetzt.

Die Staatsanwältin sah es als erwiesen an, dass die drei Angeklagten den Mord an Piano-Jürgen gemeinschaftlich planten. Zwei der Angeklagten suchten Piano-Jürgen am 8. Juli 2000 in seiner Wohnung auf. Sie schlugen ihm mit einem schweren Bügeleisen mehrfach den Schädel ein, stachen ihm mit einem Messer ins Herz und brachten ihm Schnittverletzungen an der Kehle bei. Der dritte Angeklagte stand während der Tat vor der Tür, erkundigte sich bei den Tätern aber laufend per Handy (insgesamt 19 mal), ob sie "es schon getan" hätten.

Für die beiden mutmaßlichen Haupttäter forderte die Staatsanwältin eine Freiheitsstrafe von je neun Jahren, für den vor der Tür stehenden Mittäter sechs Jahre.

Die Verteidiger gaben zu bedenken, dass die Angeklagten in zerrütteten Familienverhältnissen aufgewachsen waren. Damit sei auch die Gefühlskälte der Angeklagten bei der Ausführung der Tat zu erklären. Hinzu kam die "Rollenerwartung" innerhalb der Gruppe. Die Angeklagten hätten aber auch im versucht, sich aus ihrem negativen sozialen Umfeld zu lösen und sich zum Beispiel in der Freiwilligen Feuerwehr und im Behindertensport engagiert. Die Verteidiger der beiden mutmaßlichen Haupttäter forderten für ihre Mandanten "deutlich geringere" Strafen, legten sich aber nicht auf ein Strafmaß fest. Der Verteidiger des mutmaßlichen Mittäters forderte für seinen Mandanten Freispruch. Er vertrat unter Berufung auf Urteile des Bundesgerichtshofs die Auffassung, dass sich sein Mandant nicht als Mittäter strafbar gemacht hat, weil er sich zum Zeitpunkt der Tat nicht in der Wohnung aufgehalten hatte.

Die Urteilsverkündung findet am Montag, dem 5. Februar 2001 um 10.30 Uhr in Saal 1H2 des Landgerichts Hannover statt.

- wolf -

Wir danken Thomas Katz für die Übersendung von Informationen zu diesem Thema :-)

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