27.08.2011
Update: 28.08.2011
Weiterhin Probleme mit Billig-Handfunkgerät "Baofeng UV-3R"...
Für erregte Diskussionen hat der Fall eines Funkamateurs gesorgt, dem die Herausgabe eines in Fernost bestellten Billig-Handfunkgeräts vom Typ "Baofeng UV-3R" durch den Zoll verweigert wurde (das Funkmagazin berichtete). Nach Angaben des betroffenen Funkamateurs begründete der Zoll sein Verhalten u.a. damit, dass das Gerät nicht mit einem CE-Zeichen gekennzeichnet und die Bedienungsanleitung nur in englischer und französischer Sprache vorhanden sei.
Andere Besitzer des "Baofeng UV-3R" weisen unterdessen in Internet-Foren darauf hin, dass ihre Geräte sehr wohl ein CE-Zeichen tragen; es befinde sich etwas versteckt im Batteriefach. Offensichtlich vertreiben Händler in Fernost verschieden gekennzeichnete Versionen des Gerätes.
Der betroffene Funkamateur hat sich inzwischen erneut mit dem Zoll in Verbindung gesetzt. Er berichtet auf amateurfunk-forum.de, dass es nach Aussage eines Zollbeamten "seit 1.7.2011 verschärfte Einfuhrregelungen gerade bei Artikeln aus Fernost (China, Hongkong)" gebe. Das "Baofeng UV-3R" - so der Funkamateur weiter - habe "keine Einfuhrgenehmigung, egal ob da jetzt ein CE-Zeichen drauf ist oder nicht, das Gerät erfüllt bestimmte Normen nicht." Die Bundesnetzagentur habe ihm zu dem besagten Gerät u.a. folgendes mitgeteilt: "Nach Prüfung auf Einfuhrfähigkeit durch die BNetzA Leer wurde festgestellt dass es sich bei der Ware um ein nichtkonformes Produkt handelt. Die Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr, wie von Ihnen beantragt, ist nicht zulässig da Verbote und Beschränkungen entgegenstehen. (...)"
Andere Funkamateure berichten dagegen, dass sie keine Probleme bei der Auslieferung des Geräts gehabt hätten. Die Sendungen seien mitunter als "Toy" (Spielzeug) deklariert gewesen. ;-)
Kontroverse Diskussionen gab es auch darüber, inwieweit der Import eines Funkgeräts für den Eigengebrauch unter den Begriff "Inverkehrbringen" im Sinne des § 10 FTEG fällt. (Eine Person, die ein Gerät "in den Verkehr" bringt, muss sicherstellen, dass das betreffende Gerät den Anforderungen des FTEG entspricht.)
Die Bundesnetzagentur verweist dazu auf einen Leitfaden der Europäischen Kommission, den sog. "Blue Guide". Darin ist der Begriff "Inverkehrbringen" folgendermaßen definiert:
"Inverkehrbringen ist die erstmalige entgeltliche oder unentgeltliche Bereitstellung eines Produktes auf dem Gemeinschaftsmarkt für den Betrieb oder die Benutzung im Gebiet der Gemeinschaft".
Weiter heißt es dort:
"Ein Produkt wird auf dem Gemeinschaftsmarkt in den Verkehr gebracht, wenn es erstmalig bereitgestellt wird. Unter Bereitstellung ist die Überlassung eines Produktes nach der Herstellung mit dem Ziel des Vertriebs oder der Verwendung auf dem Gemeinschaftsmarkt zu verstehen."
In einer Fußnote wird auf "Importe für den Eigenbedarf" eingegangen:
"Daher gelten Importe für den Eigenbedarf von dem Augenblick an, da sie in der Gemeinschaft ankommen, ebenfalls als in den Verkehr gebracht. (...)"
(Download des "Blue Guide: http://tinyurl.com/44c9knr - siehe dort Seite 19)
Die Zeitschrift "Funkamateur" hat in der Ausgabe 9/2011 einen Test des "Baofeng UV-3R" veröffentlicht. Der Autor des Testberichts bescheinigte dem Gerät eine "sehr gute Modulation" und eine "nach kurzer Eingewöhnung erfreulich übersichtliche (...) Bedienung". Der eingebaute Lautsprecher biete "eine sehr präsente Sprachwiedergabe", ein "ärgerliches Manko" sei jedoch "die auch noch in geringster Stufe deutlich zu hohe NF-Lautstärke". Die Frequenzgenauigkeit sei "erstaunlich gut".
Problematisch war dagegen die Oberwellenunterdrückung: Die 2. Harmonische wurde im "High"-Betrieb im 2m-Band um nur 23,2 dB und im 70cm-Band um 54,8 dB unterdrückt; im "Low"-Betrieb betrug die Oberwellenunterdrückung 2,7(!) dB bzw. 55,6 dB. (Die Bundesnetzagentur sieht als Richtwert für die Dämpfung unerwünschter Aussendungen 60 dB vor.) Der Autor des Tests weist darauf hin, dass es sich bei den Testgeräten um selbstimportierte Ware aus China handelte, die erworben wurde, bevor Geräte dieses Typs auf dem deutschen Amateurfunkmarkt auftauchten.
Die im "Funkamateur"-Test festgestellte mangelhafte Oberwellenunterdrückung deckt sich mit den Angaben eines Funkamateurs, der auf "amateurfunk-forum.de" berichtet, er habe ein "Baofeng UV-3R" auf der HAM RADIO vermessen lassen. Das Spektrum beim Senden auf 2m sei "erschreckend" gewesen - der Abstand zur ersten Oberwelle habe nur 22 dB betragen. Bei einem anderen OM sei ein Wert von 32 dB gemessen worden.
Im Internet kursieren mittlerweise Modifizierungsanleitungen, in denen beschrieben wird, wie mit verhältnismäßig einfachen Mitteln die mangelhafte Oberwellenunterdrückung des Geräts im 2m-Band verbessert werden kann.
Ungeachtet der genannten Probleme wird das "Baofeng UV-3R" weiterhin auch von deutschen Händlern in Anzeigen in Fachzeitschriften und im Internet angeboten.
- wolf -
Nachtrag vom 28.08.2011:
Die Amateurfunkvereinigung AGZ
vertritt in ihrem Rundspruch "HamRadio 2day" Nr.
376/2011 die Rechtsauffassung, dass
das FTEG in dem hier geschilderten Fall nicht anwendbar sei. Die
AGZ begründet dies damit, das dass FTEG nicht für
Amateurfunkanlagen gilt, die "nicht im Handel
erhältlich" sind (§ 1 Abs. 3 FTEG).
Dies treffe auf ein in Hongkong gekauftes und selbst importiertes
Amateurfunkgerät zu, denn ein solches Gerät sei zu keinem
Zeitpunkt im (deutschen bzw. europäischen) Handel erhältlich
gewesen. Auch ein "Inverkehrbringen" liegt nach
Auffassung der AGZ einem solchen Falle nicht vor, denn - so die
AGZ - "ein Privatmann, der nicht beabsichtigt, das
ausschließlich für Zwecke des eigenen Gebrauchs eingeführte
Gerät im europäischen Handel weiter zu verkaufen", der
bringe "nichts in irgendeinen wie auch immer gestalteten
'Verkehr'".
© FM-FUNKMAGAZIN
www.meinrufzeichen.de
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