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Hobbyfunk-News


27.07.2017

IARC meint: Aloe vera ebenso "gefährlich" wie Handystrahlung ;-)

Die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) hat Ende Juni 2017 die Pflanze Aloe vera in die Kategorie "2B" (möglicherweise krebserregend) eingestuft. Damit befindet sich Aloe vera jetzt in derselben Kategorie wie hochfrequente elektromagnetische Felder, die z.B. von Handys ausgehen.

Aloe vera wird gern als Heilpflanze bezeichnet und von der Kosmetikindustrie wegen angeblich hautpflegender Wirkung beworben; wissenschaftliche Beweise dafür fehlen weitgehend. Aber auch für eine möglicherweise krebserregende Wirkung und damit die Einstufung der Pflanze in die IARC-Kategorie 2B gibt es keine belastbaren wissenschaftlichen Beweise, ebensowenig wie für eine Schädlichkeit von elektromagnetischen Feldern, die von Handys erzeugt werden.

Die Einstufung von elektromagnetischen Feldern in die Kategorie 2B durch das IARC erfolgte im Mai 2011. Sie beruhte u.a. auf Studien zu Gliomen (Hirntumoren) im Zusammenhang mit langjähriger Mobilfunknutzung, die sich auf epidemiologische Beobachtungen stützten und z.T. wegen methodischer Mängel (z.B. zu geringer Fallzahlen) umstritten sind.

Das österreichische "Forum Mobilkommunikation" (FMK) wies darauf hin, dass in Österreich die Kopftumor-Neuerkrankungsrate seit der Einführung digitaler Mobilfunknetze vor rd. 25 Jahren annähernd gleich geblieben sei, obwohl sich die Zahl der Nutzungsverträge seitdem mehr als verhundertfacht habe.

Tatsächlich besagt die Einstufung in die IARC-Kategorie 2B lediglich, dass es keinen wissenschaftlichen Nachweis für ein erhöhtes Krebsrisiko gibt, dass nach Studienlage ein Restrisiko aber auch nicht völlig ausgeschlossen werden kann. Derzeit sind in der Kategorie B2 299 Wirkstoffe und Tätigkeiten aufgelistet, darunter der Verzehr von eingelegtem Gemüse, die berufliche Tätigkeit als Feuerwehrmann und bis vor kurzem auch der Genuss von Kaffee...

- wolf -

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