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Funkgeräte-Zulassungen künftig durch Privatfirmen

Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) hat am 15. Juni 1998 ihre Tätigkeit als Zulassungsbehörde eingestellt. Zulassungen, z.B. für CB-Funkgeräte, werden in Zukunft von privaten Firmen vorgenommen.

Möglich ist dies durch das Telekommunikationsgesetz (TKG), das es der Behörde erlaubt, Privatfirmen mit solchen "hoheitlichen" Aufgaben zu betrauen.

Für Funk-Anwender ändert sich dadurch nichts. CB-Funkgeräte müssen auch weiterhin mit einem deutschen Zulassungszeichen (das ist das Zeichen mit dem Bundesadler) gekennzeichnet sein (Ausnahme: 40-Kanal-FM-"CEPT"-Geräte). Lediglich die Kurzbezeichnung - das sind die drei untereinanderstehenden Buchstaben neben dem Bundesadler - gibt Aufschluß über die Firma, die die Zulassung vorgenommen hat.

Folgende Firmen dürfen in Zukunft Zulassungen vornehmen:

BZT-ETS Certification GmbH
Kurzzeichen: ETS

BZT-Privat CETECOM GmbH
Kurzzeichen: XYZ

CETECOM GmbH
Kurzzeichen: CTC

Ingenieurbüro EMCC Dr. Rasek
Kurzzeichen: EMC

LGA Landesgewerbeanstalt Bayern
Kurzzeichen: LGA

TÜV Product Service GmbH
Kurzzeichen: TPS

 

- wolf -

 

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