Funkgeräte-Zulassungen künftig durch Privatfirmen
Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) hat am 15. Juni 1998 ihre Tätigkeit als Zulassungsbehörde eingestellt. Zulassungen, z.B. für CB-Funkgeräte, werden in Zukunft von privaten Firmen vorgenommen.
Möglich ist dies durch das Telekommunikationsgesetz (TKG), das es der Behörde erlaubt, Privatfirmen mit solchen "hoheitlichen" Aufgaben zu betrauen.
Für Funk-Anwender ändert sich dadurch nichts. CB-Funkgeräte müssen auch weiterhin mit einem deutschen Zulassungszeichen (das ist das Zeichen mit dem Bundesadler) gekennzeichnet sein (Ausnahme: 40-Kanal-FM-"CEPT"-Geräte). Lediglich die Kurzbezeichnung - das sind die drei untereinanderstehenden Buchstaben neben dem Bundesadler - gibt Aufschluß über die Firma, die die Zulassung vorgenommen hat.
Folgende Firmen dürfen in Zukunft Zulassungen vornehmen:
BZT-ETS Certification
GmbH
Kurzzeichen: ETS
BZT-Privat CETECOM
GmbH
Kurzzeichen: XYZ
CETECOM GmbH
Kurzzeichen: CTC
Ingenieurbüro EMCC
Dr. Rasek
Kurzzeichen: EMC
LGA
Landesgewerbeanstalt Bayern
Kurzzeichen: LGA
TÜV Product Service
GmbH
Kurzzeichen: TPS
- wolf -
(C) FM-FUNKMAGAZIN -
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