Neues EMV-Gesetz in Kraft getreten
Am 18.09.98 ist ein neues EMV-Gesetz verabschiedet worden (EMV = Elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten). Durch dieses neue Gesetz wird das alte EMVG-Gesetz aus dem Jahre 1995 ersetzt.
Das Gesetz gilt für alle Geräte, die elektromagnetische Störungen verursachen können, also auch für CB-Funk-Geräte.
Welche Änderungen ergeben sich für CB-Funker durch das neue Gesetz?
Nach wie vor dürfen nur solche Funkgeräte betrieben werden dürfen, die mit einem "CE"-Zeichen gekennzeichnet sind. Außerdem muß der Hersteller in der Gebrauchsanweisung des Funkgeräts Angaben darüber machen, was beachtet werden muß, damit das Gerät keine Störungen verursacht. Beim Verkauf muß der Händler diese Gebrauchsanweisung mitliefern. Tut er es nicht, dann riskiert er ein Bußgeld von bis zu 10.000 DM.
Der der gewerbsmäßige Verkauf oder Betrieb von Funkgeräten, die nicht mit einem "CE"-Zeichen gekennzeichnet sind, stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Bußgeld bis zu 100.000 DM geahndet werden kann. Dies gilt auch für Zubehör. Die Geräte können eingezogen werden.
Ausnahme: Geräte, die vor dem 1. Januar 1996 betrieben werden durften, dürfen auch weiterhin betrieben werden.
Das neue EMV-Gesetz räumt den Bediensteten der RegTP auch erweiterte Rechte bei Wohnungsdurchsuchungen ein: Wenn durch eine Funkstörung die Gefährdung von "Leib und Leben Dritter" oder bedeutender Sachwerte zu befürchten ist oder wenn öffentliche Telekommunikationsnetze oder Sicherheitsfunk gestört werden, dann dürfen RegTP-Mitarbeiter u.a. auch Wohnungen betreten, in denen die Ursache der Störung vermutet wird. Durchsuchungen dürfen bei "Gefahr im Verzuge" jetzt auch durch einen verantwortlichen RegTP-Mitarbeiter angeordnet werden. Der Wohnungsinhaber soll vorher "angehört" werden, es sei denn, daß die Durchsuchung dadurch "unangemessen verzögert" würde.
Der vollständige Wortlaut des EMV-Gesetzes kann auf der Homepage der RegTP unter www.regtp.de/Rechtsgrundlagen/emvg.htm eingesehen oder als PDF-File downgeladen werden. Das Gesetz ist nicht im RegTP-Amtsblatt veröffentlicht worden.
- wolf -
(C) FM-FUNKMAGAZIN
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