Powerline: Neue
Anfrage der niedersächsischen Grünen
Der Abgeordnete Enno Hagenah (Bündnis 90/Die Grünen) hatte im September 2001 eine "Kleine mündliche Anfrage" zum Thema "Powerline an niedersächsischen Schulen" an die niedersächsische Landesregierung gerichtet (siehe dazu unseren Beitrag "Grüne: Anfrage zu Powerline...").
Die Antwort der zuständigen
Ministerin Dr. Gitta Trauernicht (siehe "Antwort der niedersächsischen
Landesregierung...") erschien der
Landtagsabgeordneten Brigitte Litfin (ebenfalls Bündnis 90/Die
Grünen) nicht ausreichend. Sie stellte am 27. September 2001
eine weitere "Kleine mündliche Anfrage". Diese Anfrage
hat folgenden Wortlaut:
Kleine
mündliche Anfrage
Abg. Brigitte Litfin (GRÜNE)
Hannover, den 27.09.01
Betr.: Modellversuch RWE-Powerline-System
In Ihrer Antwort auf die mündliche Anfrage "Niedersächsische Schulen am RWE-Powerline-System" meines Kollegen Hagenah vom 13.09.2001 hat Ministerin Trauernicht ausgeführt, dass bei jeder neuen Technologie selbstverständlich Nutzen und Risiken gegeneinander abgewogen werden müßten. Unbestritten ist, dass sich Powerline-Communication (PLC) zu schnellem Anschluß und zur Vernetzung von Schulen und Klassenzimmern eignet. Das Ziel, Schülern den Zugang zu Informationstechnologie schnell und umfassend zu ermöglichen, wird von allen gesellschaftlichen Kräften in der BRD mitgetragen. Dennoch muß aber kritisch hinterfragt werden, ob die PLC-Technologie nicht zuerst außerhalb so sensibler Bereiche, wie ihn unsere Schulen darstellen, erprobt werden sollte. Eine neue Technologie sollte erst dann in Schulen eingeführt werden, wenn die Ergebnisse der notwendigen Modellversuche ausgewertet worden sind und mögliche Risiken vorrangig für die menschliche Gesundheit ausgeschlossen werden können. Eine Bewertung möglicher Risiken durch Fachgremien steht noch aus. Mögliche Risiken der PLC-Technologie werden z. Z. von der Arbeitsgruppe "Neue Technologien" der Strahlenschutzkommission bewertet. Erste Ergebnisse sind Anfang des Jahres 2002 zu erwarten.
Die Ministerin stellt fest, dass es konsequent sei, "die neue Technologie zunächst in Modellversuchen einer kritischen Bewertung zu unterziehen". Ein Modellversuch ist üblicherweise dadurch gekennzeichnet, dass er wissenschaftlich begleitet wird, relevante Fragestellungen und Probleme systematisch abgearbeitet werden. Die Ergebnisse eines Modellversuchs müssen einer kritischen Bewertung der Fachöffentlichkeit zugänglich sein. Darüber hinaus sollten die Beteiligten an dem Modellversuch , also auch die Benutzer von PLC, sowie ihre Personalvertretungen, Arbeitsschutz- und Datenschutzbeauftragte an dem Modellversuch mitwirken und beteiligt sein.
Versuche, die an Schulen durchgeführt werden, unterliegen zudem den Regelungen des § 22 des Niedersächsischen Schulgesetzes. Danach ist auch der Schulträger angemessen zu beteiligen. Die Mitwirkung des Schulträgers, der ja letztendlich für das Gebäude incl. der gesamten Installationen verantwortlich ist, bleibt bei den Ausführungen der Ministerin Trauernicht ebenfalls vollkommen unberücksichtigt.
Legt man diese Maßstäbe zu Grunde, so erscheint es zweifelhaft, ob eine Schule der richtige Ort ist, "Feldversuche" - wie es in der Antwort vom 13.09.01 auf Frage 1. heißt - mit einer neuen Technologie durchzuführen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche wissenschaftlichen Begleituntersuchungen werden im einzelnen im Rahmen des Modellversuchs zur Einführung von PLC an den beiden beteiligten niedersächsischen Schulen durchgeführt?
2. Welche staatlichen oder sonstigen Stellen und Gutachter sind an den Begleituntersuchungen mit welchen Anteilen und Aufgaben beteiligt?
3. Wann und in welcher geeigneten Form wird die Landesregierung die Ergebnisse der Begleituntersuchungen dieser Schulversuche veröffentlichen und kritisch bewerten?
Brigitte
Litfin
Die Antwort der niedersächsischen Landesregierung steht noch aus. Wir werden sie im FUNKMAGAZIN veröffentlichen, sobald sie uns vorliegt.
- wolf -
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