26. 09. 2005
BNetzA veröffentlicht neuen Frequenznutzungsplan-Entwurf
Die Bundesnetzagentur (BNetzA - vormals RegTP) erarbeitet zur Zeit einen neuen Frequenznutzungsplan für die Bundesrepublik Deutschland
Im Frequenznutzungsplan sind alle Frequenznutzungen im Bereich von 9 kHz bis 275 GHz aufgelistet. Der Plan besteht aus 477 Teilplänen. Zwei dieser Teilpläne sind bereits verabschiedet worden. Die restlichen 475 Teilpläne hat die BNetzA jetzt als Entwurf veröffentlicht.
Der Entwurf kann im Internet unter www.bundesnetzagentur.de/media/archive/3365.pdf als PDF-File (ca.20 MB) heruntergeladen werden.
Die Jedermann-Funkanwendungen sind dort in folgenden Teilplänen zu finden:
CB-Funk:
Frequenznutzungsteilplan 163, Eintrag 163004 (Seite 127 im
PDF-Dokument)
"Freenet":
Frequenznutzungsteilplan 194, Eintrag 194007 (Seite 183 im
PDF-Dokument)
LPD/SRD:
Frequenznutzungsteilplan 222, Eintrag 222003 (Seite 244 im
PDF-Dokument)
PMR446:
Frequenznutzungsteilplan 223, Eintrag 223010 (Seite 248 im
PDF-Dokument)
An den technischen Parametern der Jedermann-Funkanwendungen hat sich nichts geändert. Die (in der Praxis nicht einzuhaltende) Begrenzung der zulässigen Strahlungsleistung auf 4 Watt ERP(!) im CB-Funk ist auch im neuen Entwurf enthalten.
Betroffene Anwender können sich mit Anregungen und Bedenken zum Entwurf des Frequenznutzungsplans schriftlich oder per E-Mail an die BNetzA wenden. Die Anschrift lautet:
Bundesnetzagentur
Dienststelle 214a - FreqNP
Postfach 8001
53105 Bonn
Fax: 0228-146125
E-Mail: wolfgang.becker@bnetza.de
Einsendeschluss ist der 21. November 2005.
- wolf -
© FUNKMAGAZIN
www.meinrufzeichen.de
Dieser Beitrag darf ungekürzt und mit Quellenangabe in nichtgewerbliche Medien (z.B. CB-Clubzeitungen, CB-Rundsprüche, CB-Packet-Radio) übernommen werden.
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