26. 08. 2006
Geänderter Frequenzbereichszuweisungsplan in Kraft getreten
Am 26. August 2006 ist eine geänderte Fassung des Frequenzbereichszuweisungsplans in Kraft getreten. Dieser Plan war bereits im Mai dieses Jahres von der Bundesregierung verabschiedet worden (das Funkmagazin berichtete), hat jedoch erst jetzt durch die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt Rechtskraft erlangt.
Für den CB-Funk ergeben sich dadurch keine Änderungen.
Im Frequenzbereichszuweisungsplan werden die Frequenzen von 9 kHz bis 275 GHz den einzelnen Funkdiensten und anderen Funkanwendungen zugewiesen. Der Plan enthält auch nähere Bestimmungen über Frequenznutzungen, soweit dies aus Gründen einer "störungsfreien und effizienten Frequenznutzung" erforderlich ist.
Die geänderte Fassung des Frequenzbereichszuweisungsplans kann im Internet unter http://tinyurl.com/fldfb als PDF-File heruntergeladen werden.
- wolf -
© FUNKMAGAZIN
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Dieser Beitrag darf ungekürzt und mit Quellenangabe in nichtgewerbliche Medien (z.B. CB-Clubzeitungen, CB-Rundsprüche, CB-Packet-Radio) übernommen werden.
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