FM - DAS FUNKMAGAZIN
Hobbyfunk-News


26. 07. 2007

Neue Gebührenverordnung - Hobbyfunk nicht betroffen

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 19. Juli 2007 eine neue "Telekommunikationsgebührenverordnung" (TKGebV) erlassen.

Hobbyfunk-Nutzer sind von dieser Gebührenverordnung nicht betroffen. Die darin enthaltenen Gebührentatbestände beziehen sich nur auf Verwaltungsaufgaben im Zusammenhang mit der Registrierung von Anwählprogrammen ("Dialern"), der Nutzung von Satellitensystemen und der Übertragung von Wegerechten.

Das Inkrafttreten der Verordnung wurde von der BNetzA rückwirkend auf den 26. Juni 2004(!) festgelegt.

- wolf -

 

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