26. 04. 2004
RegTP: Kein CB-Datenfunk auf SSB
Die Übertragung von Daten per CB-Funk ist in Deutschland nur in der Modulationsart FM erlaubt. Dies teilte die RegTP-Außenstelle Reutlingen einem CB-Funker der "Funkgemeinschaft Reutlingen und Umgebung" mit.
Der Funker hatte bei der Behörde angefragt, ob erlaubt sei, im CB-Funk auch PSK31- und SSTV-Betrieb in der Modulationsart SSB durchzuführen.
Die Behörde antwortete wie folgt (Auszug):
"Die Modulationsarten AM und SSB sind nur für Fernsprechen vorgesehen. Datenübertragung ist nur mit FM gestattet. SSTV und PSK31 werden im Amateurfunk üblicherweise auf SSB gemacht, geht aber wohl auch mit FM.
Generell können CB-Funker mit FM jegliche Art Datenübertragung auf den vorgeschriebenen Kanälen machen, wenn sie die erlaubte Bandbreite hierzu nicht überschreiten. Dies könnte bei SSTV ggf. passieren, sollte aber vom Nutzer überprüft und ein ordnungsgemäßer Betrieb sichergestellt werden." (Ende des Zitats)
Dazu eine ergänzende Anmerkung der FM-Redaktion: In der CB-Funk-Allgemeinzuteilung ist festgelegt, dass für die Übertragung digitaler Daten auf den Kanälen 6, 7, 24, 25, 52, 53, 76 und 77 die Sendearten F1D, F2D, G1D und G2D verwendet werden dürfen. Diese Kurzbezeichnungen haben folgende Bedeutung:
1. Stelle:
F = Frequenzmodulation
G = Phasenmodulation
2. Stelle:
1 = Ein einziger Kanal, der quantisierte oder
digitale Informationen enthält
2 = wie 1, aber unter Verwendung eines
modulierenden Hilfsträgers
3. Stelle:
D = Datenübertragung
Eine vollständige Übersicht der Sendearten-Kurzbezeichnungen ist im Internet unter www.km-zschiedrich.de/Funk_Sendearten.htm zu finden.
- wolf -
© FM-FUNKMAGAZIN
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