FM - DAS FUNKMAGAZIN
CB-Funk-News



8. April 2000: AUS für das deutsche Zulassungszeichen

Am 8. April 2000 treten die deutschen Zulassungsbestimmungen u.a. für Funkgeräte außer Kraft. Dies hat die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) mit Amtsblattverfügung 28/2000 bestimmt.

Diese Verfügung stellt eine Übergangslösung dar. Ursprünglich sollte bis April 2000 das neue "Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen" (FTEG) in Kraft treten. Die Fertigstellung des FTEG hat sich jedoch verzögert. Weil die RegTP aber spätestens bis zum 8. April 2000 die Zulassungsvorschriften den europäischen Vorschriften anpassen muß, hat sie die wichtigsten Punkte vorübergehend in der besagten Verfügung 28/2000 geregelt.

Die wichtigste Änderung für den CB-Funk in Deutschland: 80-Kanal- und 40/12-Kanal-Geräte müssen ab 8. April 2000 keine deutsche Zulassung mehr aufweisen. Das bisherige deutsche Zulassungszeichen (mit Bundesadler) entfällt; statt dessen müssen die Geräte mit dem CE-Zeichen und einem Zusatz gekennzeichnet werden, aus dem mögliche Betriebseinschränkungen oder Genehmigungsanforderungen in bestimmten EU-Ländern hervorgehen. Außerdem muß der Hersteller bzw. Importeur auf der Geräteverpackung und in der Bedienungsanleitung angeben, in welchen Ländern das betreffende Gerät zur Verwendung bestimmt ist.

Wichtig: An dem bisherigen Frequenzzuteilungsverfahren ändert sich nichts. "Anmeldepflichtige" CB-Funkgeräte müssen auch weiterhin angemeldet werden; 40-Kanal-FM-"CEPT"-Geräte sind nach wie vor anmelde- und gebührenfrei. Auch an den Gebühren und Frequenznutzungsbeiträgen ändert sich nichts. Alte Zulassungen behalten weiterhin ihre Gültigkeit.

- wolf -

(C) FM-FUNKMAGAZIN
www.meinrufzeichen.de

Dieser Beitrag darf ungekürzt und mit Quellenangabe in nichtgewerbliche Medien (z.B. CB-Clubzeitungen, CB-Rundsprüche, CB-Packet-Radio) übernommen werden.


[Übersicht] [CB-News] [PMR/LPD/Freenet] [Links] [Glosse] [Post an die Red.]