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Telekommunikationsgesetz geändert - CB-Funk nicht betroffen

Am 25. Oktober 2002 ist im Bundesgesetzblatt I Nr. 76 das "Erste Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes" veröffentlicht worden.

Die wenigen Änderungen betreffen nur Betreiber von öffentlichen Telekommunikationsnetzen. Der CB-Funk und andere Hobbyfunkanwendungen sind davon nicht betroffen.

Der Wortlaut des Gesetzes kann im Internet unter http://www.bmwi.de/Homepage/download/telekommunikation_post/TKG-Kleine%20Novelle.pdf als PDF-File heruntergeladen werden.

Die Ausfertigung dieses Gesetzes am 21. Oktober 2002 war eine der letzten Amtshandlungen des ausgeschiedenen Bundesministers für Wirtschaft und Technologie, Werner Müller. Seit dem 22. Oktober 2002 trägt das Ministerium die neue Bezeichnung "Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit" und wird vom ehemaligen Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen, Wolfgang Clement, geleitet.

- wolf -

 

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