25. 07. 2005
Erfolgreiche Beschwerde: Funker erhält beschlagnahmte Geräte zurück
Am 29. Juni 2005 berichteten wir über einen Funkamateur, dessen Funkgeräte von der Polizei beschlagnahmt worden waren, weil er sich mit seinem PKW in der Nähe eines Tatorts aufhielt (siehe www.meinrufzeichen.de/29065.htm). Das Amtsgericht Nürnberg hatte anschließend die Rechtmäßigkeit der Beschlagnahme bestätigt.
Gegen diesen Beschluss des Amtsgerichts Nürnberg hatte der betroffene Funkamateur Beschwerde eingelegt.
Rechtsanwalt Michael Riedel, der den Betroffenen vertritt, teilte uns jetzt mit, dass die Beschwerde Erfolg hatte. Durch Beschluss vom 19. Juli 2005 wurde die Beschlagnahmeanordnung aufgehoben. Der Funkamateur hat seine Funkgeräte inzwischen zurück erhalten.
- wolf -
© FUNKMAGAZIN
www.meinrufzeichen.de
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