25.07.2010
TKG-/EMV-Beiträge: Flugfunker schließen "Stillhaltevereinbarung" mit BNetzA
Der Deutsche Amateur Radio Club (DARC) hat erneut empfohlen, gegen die aktuellen TKG-/EMV-Beitragsbescheide keinen Widerspruch bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) einzulegen. Der Verein vertritt die Auffassung, dass das Kostenrisiko im Falle einer Ablehnung zu hoch ist.
Einen anderen Weg hat der Deutsche Aero Club (DAeC) beschritten. Der DAeC, der in erster Linie "Hobby-Piloten" vertritt, hat mit der BNetzA vereinbart, dass Widersprüche gegen TKG-/EMV-Beitragsbescheide für Flugfunkdienste für die Jahre 2005 und 2006 zunächst sechs Monate "formlos ruhen". In dieser Zeit wird von der BNetzA formal kein Widerspruchsverfahren eingeleitet. Es soll zunächst der Ausgang eines Musterverfahrens (für die Beitragsjahre 2003/2004) abgewartet werden, das zur Zeit läuft.
Diese Vereinbarung hat zur Folge, dass betroffene Flugfunker ihren Widerspruch ohne Kosten zurückziehen können, wenn das Musterverfahren nicht erfolgreich verlaufen sollte. Gleiches gilt für Widersprüche gegen Beitragsbescheide für die Jahre 2006/2007; auch diese können kostenfrei zurückgenommen werden.
Der DAeC hatte in den vergangenen Jahren bereits erfolgreich mehrere Musterprozesse gegen TKG-/EMV-Beiträge geführt (das Funkmagazin berichtete mehrfach).
- wolf -
Siehe dazu eine Meldung des DAeC unter www.daec.de/aktuell/2010/06/TKG_Sachstand.php
© FM-FUNKMAGAZIN
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