25. 06. 2004
Neues Telekommunikationsgesetz in Kraft getreten
Das neue Telekommunikationsgesetz (TKG) ist am 26. Juni 2004 in Kraft getreten.
Für den CB-Funk, den PMR446-Funk und LPD-Funkanwendungen ergeben sich aus dem neuen Gesetz unmittelbar keine Änderungen. Alle Frequenzzuteilungen bleiben weiterhin bestehen. Die grundsätzliche Beitragsfreiheit des CB-Funks wird von dem Gesetz nicht berührt.
Das neue TKG enthält jedoch Regelungen, die die Befugnisse der RegTP bei Ermittlungen und bei der Beschlagnahme von Beweismitteln erweitern. (Anmerkung: Die erweiterten Befugnisse der RegTP umfassen nicht das Recht zum Betreten von Privatwohnungen.) Die wichtigsten Passagen hatte das FUNKMAGAZIN bereits vorab im Mai dieses Jahres veröffentlicht (siehe www.meinrufzeichen.de/06054.htm).
Der vollständige Wortlaut des neuen Telekommunikationsgesetzes ist im Internet unter www.bmwi.de/Redaktion/Inhalte/Downloads/telekommunikationsgesetz,property=pdf.pdf zu finden.
- wolf -
© FM-FUNKMAGAZIN
www.meinrufzeichen.de
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