25.06.2014
Österreich: Betrieb von CB-Multinormgeräten bedingt zulässig
Das österreichische Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) hält das Errichten und Betreiben von CB-Funk-Multinormgeräten für zulässig, sofern sichergestellt ist, dass das Gerät ausschließlich mit den in Österreich erlaubten Parametern arbeitet. Eine Umstellung des Gerätes auf eine andere Ländernorm darf "mit einfachen Mitteln" nicht möglich sein.
Das geht aus einer Auskunft hervor, die das BMVIT einem österreichischen Hobbyfunker auf Anfrage übersandte.
In dem Schreiben der Behörde heißt es u.a. (Zitat:)
(...) Bezüglich Multinormgeräten wurde nach eingehender Beratung folgende Entscheidung getroffen:
Der Besitz, Einfuhr und Vertrieb ist in Österreich im Sinne von § 75 TKG grundsätzlich bewilligungsfrei.
Die Errichtung und der Betrieb von CB-Funkanlagen ist nur im Sinne der generellen Bewilligung unter Einhaltung der in der Funkschnittstelle FSB-LN001 genannten Parameter zulässig. Dies bedeutet, dass bei der Verwendung von Multinormgeräten sichergestellt werden muss, dass die Inbetriebnahme ausschließlich auf den dafür vorgesehenen Frequenzen stattfinden muss. Eine Änderung der Einstellung darf mit einfachen Mitteln nicht funktionieren. Dies bedeutet, dass während des Betriebes eine Änderung nicht möglich sein darf.
Bei der Erstinstallation des Gerätes ist besonders Bedacht zu nehmen, dass nur die in der Funkschnittstelle FSB-LN001 genannten Parameter ausgewählt werden.
Der/die Betreiber/in einer CB-Funkanlage trägt für die ordnungsgemäße Einstellung selbst die Verantwortung. (...)
(Zitatende - Der vollständige Wortlaut des BMVIT-Schreibens ist im Forum "CB-Funk.at" unter http://www.cb-funk.at/forum/index.php/topic,30.msg2102.html#msg2102 zu finden.
Die Geräte müssen zuvor das in der EU übliche "Notifizierungsverfahren" durchlaufen, d.h. das "Inverkehrbringen" der Geräte muss der zuständigen Telekommunikationsbehörde angezeigt und von dieser gebilligt werden.
Eine Änderung der Funkschnittstelle FSB-LN001 ist nach Angaben des BMVIT nicht vorgesehen.
Noch im April dieses Jahres hatte das BMVIT dem Fachjournalisten Harald Kuhl mitgeteilt, dass das Errichten und Betreiben von Multinorm-Geräten auch bei "richtiger" Einstellung der Ländernorm nicht erlaubt sei (das Funkmagazin berichtete).
- wolf -
© FM-FUNKMAGAZIN
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