25. 03. 2005
Neues Gesetz regelt Rücknahme von Elektronik-Schrott
Ein neues "Elektro- und Elektronikgerätegesetz" (ElektroG) ist am 23. März 2005 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.
In dem Gesetzeswerk, das auch als "Elektroschrottgesetz" bezeichnet wird, ist unter anderem die Rücknahme und Verwertung von ausgedienten elektrischen und elektronischen Geräten (dazu zählen auch Funkgeräte) geregelt. Ab 24. März 2006 müssen solche ausgedienten Geräte getrennt gesammelt werden. Die Geräte-Hersteller müssen bis zu diesem Zeitpunkt ein entsprechendes Rücknahmesystem eingerichtet haben. In der Praxis wird die Rücknahme über kommunale Sammelstellen erfolgen.
Elektrische und elektronische Geräte (auch Funkgeräte), die ab 24. März 2006 neu in Verkehr gebracht werden, müssen von den Herstellern mit einem neuen Symbol in Form einer durchgestrichenen, rollbaren Mülltonne gekennzeichnet werden.
Außerdem schreibt das neue Gesetz vor, dass die Hersteller ab 1. Juli 2006 den Anteil besonders gefährlicher Stoffe in den Geräten reduzieren müssen. Die Geräte dürfen dann zum Beispiel nicht mehr als 0,1 Gewichtsprozent Blei, Quecksilber und Chrom oder mehr als 0,01 Gewichtsprozent Cadmium "je homogenem Werkstoff" enthalten.
Mit dem neuen Gesetz werden die EU-Richtlinien 2002/95/EG und 2002/96/EG in nationales Recht umgesetzt. Der vollständige Wortlaut des Gesetzes kann im Internet unter http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl105s0762.pdf als "Nur-Lese-Version" eingesehen werden.
- wolf -
© FM-FUNKMAGAZIN
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