24. 11. 2004
RegTP darf künftig Gebührenverordnung selbst erlassen
Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) darf künftig bestimmte Rechtsverordnungen selbst erlassen. Dies geht aus der "TKG-Übertragungsverordnung" hervor, die am 24.11.2004 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde.
Betroffen zwei Verordnungen, und zwar die "Frequenzgebührenverordnung" sowie die Verordnung, in der der sogenannte "Telekommunikationsbeitrag" festgelegt wird (letzterer hat für den Hobbyfunk keine Bedeutung).
Die "Frequenzschutzbeitragsverordnung", in der die jährlichen Beiträge für Frequenznutzung und EMV festgesetzt werden, ist von der neuen Regelung nicht erfasst.
Rechtsverordnungen im Telekommunikationsbereich durften bisher nur vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) erlassen werden. Eine Regelung im neuen TKG macht es möglich, dass das BMWA diese Befugnis auf die untergeordnete RegTP übertragen darf. Die RegTP muss jedoch beim Erlass, bei der Änderung oder Aufhebung einer Rechtsverordnung vorher "Einvernehmen" mit dem BMWA und dem Finanzministerium herstellen.
Die neue Regelung tritt am 25.11.2004 in Kraft.
- wolf -
Die DFA hat zu diesem Thema unter http://www.deutsche-funk-allianz.de/News/news.html#25.11.2004 eine Pressemitteilung veröffentlicht.
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