Bundesverwaltungsgericht:
EMV-Beitragsverordnung rechtswidrig
Die EMV-Beitragsverodnung widerspricht teilweise dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes und ist damit rechtswidrig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Berlin entschieden.
Dies hat zur Folge, dass die bisher ergangenen EMV-Beitragsbescheide keine gültige Rechtsgrundlage mehr haben. Davon sind grundsätzlich alle Nutzergruppen betroffen, also auch CB-Funker und die Funkamateure.
Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) teilte mit, dass sie die Versendung von EMV-Beitragsbescheiden mit sofortiger Wirkung gestoppt habe. Bereits ergangene Beitragsbescheide sollen nach Angaben der RegTP von Amts wegen aufgehoben werden. Die Behörde will von vorhandenen Einzugsermächtigungen keinen Gebrauch machen und bereits gezahlte EMV-Beiträge zurückerstatten.
Unabhängig von dieser Absichtserklärung der RegTP kann gegen einen EMV-Beitragsbescheid Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch muß schriftlich erfolgen und innerhalb von vier Wochen (gerechnet vom Tage der Zustellung) bei der RegTP eintreffen. Ein Widerspruch bewirkt, dass die RegTP die Rechtmäßigkeit des Beitragsbescheids erneut prüfen muß. Wenn kein Widerspruch eingelegt wird, dann wird der Bescheid nach Ablauf der Widerspruchsfrist "bestandskräftig". Er kann dann rechtlich kaum noch angefochten werden - auch dann nicht, wenn er rechtswidrig ist.
Bei den vor dem Bundesverwaltungsgericht verhandelten Fällen ging es in drei Fällen um Beitragsbescheide für Betreiber von Flug- und Seefunkstellen. Das Gericht erklärte, dass EMV-Beiträge grundsätzlich verfassungsgemäß seien. Allerdings dürfen die Senderbetreiber "insoweit nicht mit Kosten belastet werden, als die Sicherheit der elektromagnetischen Verträglichkeit dem Interesse der Allgemeinheit dient".
Wie geht es weiter? Voraussichtlich wird das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die EMV-Beitragsverordnung neu fassen oder überarbeiten. Die RegTP hat angekündigt, dass sie auf Grund dieser neuen Verordnung im Jahre 2001 erneut EMV-Beitragsbescheide verschicken wolle.
Bitte beachten: Die Gerichtsentscheidung bezieht sich nur auf EMV-Beiträge. Die Frequenznutzungs-Beiträge (für den CB-Funk z.Zt. 54 DM/Jahr) sind davon nicht betroffen.
- wolf -
Weitere Informationen zu diesem Thema:
Pressemitteilung des
Bundesverwaltungsgerichts:
www.bundesverwaltungsgericht.de/presse/2000/pr-2000-46.htm
Pressemitteilung der RegTP:
www.regtp.de/aktuelles/pm/00298/index.html
Presseerklärung der AGZ:
www.agz.net/presse/001123.html
DARC aktuell:
www.darc.de/aktuell/24112000.html
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