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Hobbyfunk-News


24.08.2010

Rettungsfunk gestört - Prozess geht in die zweite Runde

Der Prozess wegen Störungen des Hubschrauber-Rettungsfunks im Raum Saarburg (Rheinland-Pfalz) geht in die zweite Runde: Am 9. August 2010 eröffnete das Landgericht Trier das Berufungsverfahren.

Angeklagt ist der ehemalige Leiter der DRK-Rettungswache Saarburg. Er wird beschuldigt, im Jahre 2006 mehrfach durch minutenlange Dauerträger den Funkverkehr eines Rettungshubschraubers der luxemburgischen Luftrettungsgesellschaft "Luxembourg Air Rescue" (LAR) gestört zu haben. Durch die Funkstörungen seien Rettungstransporte für schwer erkrankte Patienten erheblich verzögert und gefährdet worden.

Im Juni 2008 hatte das Amtsgericht Trier den Mann wegen versuchter schwerer Körperverletzung in vier Fällen und vollendeter schwerer Körperverletzung in einem Fall zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt (das Funkmagazin berichtete). Gegen dieses Urteil hatten sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Angeklagte Berufung eingelegt. Die Staatsanwaltschaft forderte damals eine Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahre (ohne Bewährung), die Verteidigung plädierte auf Freispruch wegen Mangel an Beweisen. Der Angeklagte hatte die Vorwürfe bis zuletzt bestritten.

Das Berufungsverfahren wird voraussichtlich bis Ende November dauern.

- wolf -

 

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