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ReGTP genehmigt medizinische Datenfunkanlagen im CB-Bereich

Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) hat mit Amtsblattverfügung 35/2000 Datenfunkanlagen für medizinische Zwecke auf den Frequenzen 27,045 MHz und 27,2375 MHz genehmigt.

Bei den Funkanlagen handelt es sich um Geräte zur "kabellosen Datenübertragung von Körpermessungen bezüglich Form und Beweglichkeit von Gliedmaßen" der Schweizer Firma Idiag AG. Die magnetische Feldstärke in 10 m Meßentfernung darf 8 dBµA/m betragen. Die Geräte belegen eine Bandbreite bis zu 50 kHz.

- wolf -

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