24. 02. 2007
Telekommunikationsgesetz geändert
Am 24. Februar 2007 ist das "Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften" teilweise in Kraft getreten. Dadurch sind Teile des Telekommunikationsgesetzes (TKG) geändert worden.
Von der TKG-Novellierung sind in erster Linie Telekommunikationsanbieter und deren Kunden betroffen. Für den Bereich des Hobbyfunks ergeben sich keine Veränderungen.
Durch die Gesetzesänderung werden sogenannte "Neue Märkte" von der Regulierung durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) weitgehend ausgenommen. Dies betrifft in der Praxis vor allem das neue VDSL-Hochgeschwindigkeits-Datennetz der Deutschen Telekom AG. Aufgrund des novellierten TKG muss die Telekom dieses Netz nun nicht mehr in jedem Falle auch anderen Anbietern zur Verfügung stellen. Kritikern bemängeln, dass diese Regelung gegen EU-Recht verstößt, weil dadurch eine Bevorzugung der Deutschen Telekom gegenüber Konkurrenten geschaffen wurde. Die EU-Kommission hat bereits zu verstehen gegeben, dass sie bei Inkrafttreten des Gesetzes ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland in Gang setzen wird.
Weitere Änderungen des TKG betreffen unter anderem die technische Umsetzung von Überwachungsmaßen und erweiterte Rechte der BNetzA zur Weitergabe von personenbezogenen Anbieter- und Kunden-Daten bei vermutetem Rufnummernmissbrauch.
Durch die Gesetzesnovellierung sollen auch die Rechte von Kunden gestärkt werden. So müssen zum Beispiel die Rechnungslegung sowie Preisangaben bei kostenpflichtigen "Premium-Diensten" und ähnlichen Angeboten künftig transparenter gestaltet werden. Um Mißbrauch einzudämmen, sind im Gesetz Preisobergrenzen für solche Dienste festgelegt worden. Darüber hinaus gibt es verschärfte Bestimmungen für den Abschluss von Abonnements per Handy-Kurzwahl. Ein Teil dieser Änderungen tritt erst am 1. September 2007 in Kraft.
Der volle Wortlaut des Gesetzes ist im Internet unter www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl107s0106.pdf zu finden.
- wolf -
© FM-FUNKMAGAZIN
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