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Hobbyfunk-News


23. 11. 2005

RTCB führte Gespräch mit der Bundesnetzagentur

Am 23. November 2005 fand bei der Bundesnetzagentur (BNetzA, vormals RegTP) in Mainz ein Gespräch zwischen Mitarbeitern der Behörde und Teilnehmern des Runden Tisches CB-Funk (RTCB) statt. Für die Bundesnetzagentur waren der Referatsleiter Guido Göddel und die Sachbearbeiterin Alexandra Kawohl erschienen. Seitens des RTCB nahmen Dieter Löchter, Henning Gajek, Thomas Pfannebecker und Michael Vogl an dem Gespräch teil.

Die RTCB-Teilnehmer brachten das Grundsatzpapier sowie das Forderungsprogramm des RTCB vor. Die BNetzA-Mitarbeiter zeigten sich außerordentlich gut informiert. Sie hatten sich offensichtlich im Internet in Online-Foren und -Magazinen ausführlich über den CB-Funk und dessen Probleme informiert.

Breiten Raum nahm die Diskussion über die Änderungsvorschläge des RTCB zum Entwurf der neuen CB-Funk-Frequenzzuteilung ein. Diese Änderungsvorschläge hatten RTCB-Teilnehmer bei einem Treffen am 12. November 2005 in Alfter/Bonn gemeinsam erarbeitet (das Funkmagazin berichtete).

Zu der Problematik, die Angabe der zulässigen Sendeleistung in "ERP" zu bemessen, erklärte die Behörde, dass dies im Frequenznutzungsplan so vorgegeben sei. Bei der Bemessung von Funkanlagen werde grundsätzlich von der gesamten "Leistungsbilanz" einer Funkanlage - also der Senderausgangsleistung zuzüglich des Antennengewinns - ausgegangen. Ob es (wie bisher) wieder eine Klausel geben wird, nach der bei Überprüfungen hilfsweise die am Funkgeräteausgang gemessene Leistung zur Anwendung kommt, blieb offen.

Die sogenannte "Circulation Card" wird es auch in den nächsten Jahren geben - eine Neuauflage ist geplant. (Anmerkung: Die Gültigkeit der jetzigen Circulation Card läuft Ende 2005 ab.) Eine Umfrage bei den beteiligten Ländern hat ergeben, dass Portugal, Finnland und die Slowakische Republik keine Notwendigkeit mehr für eine Circulation Card sehen. Diese Länder werden daher bei der Neuauflage der Karte voraussichtlich nicht mehr berücksichtigt werden.

Für die Übertragung von Sprechfunkaussendungen über das Internet (per Teamspeak, eQSO etc.) wird es vermutlich keine speziellen Einschränkungen geben. Die BNetzA hat offensichtlich erkannt, dass solche Aussendungen keinen "Datenfunk" darstellen und daher nicht auf die Datenfunkkanäle beschränkt sein müssen.

Zur Problematik des Datenfunkkanals 40 ließ die Behörde erkennen, dass sie bereit sei, statt dessen einen anderen Kanal für den Datenfunk freizugeben, wenn die CB-Funker einen entsprechenden Vorschlag machen. Man könne grundsätzlich auch in Frage stellen, ob es überhaupt eine Beschränkung des Datenfunks auf bestimmte Kanäle geben müsse.

Von den sogenannten Schutzzonen kann die BNetzA nach eigenem Bekunden nicht abrücken. Eine Abfrage unter den Nachbarländern habe jedoch dazu geführt, dass zumindest entlang der niederländischen Grenze die Zahl der von der Schutzzonen-Regelung betroffenen Städte und Landkreise reduziert werden konnte.

Auch an der Regelung, dass zur Nutzung der Kanäle 41 bis 80 durch feste CB-Funkstellen innerhalb der Schutzzonen eine Einzelfrequenzzuteilung erforderlich ist, hält die Behörde fest.

Zu dem Vorschlag, zu überprüfen, ob in den Nachbarländern auf den Kanälen 41 bis 80 tatsächlich noch "schützenswerte" Funkanwendungen liefen, erklärte die Behörde, sie werde in dieser Sache nicht aktiv werden. Sie schlug vor, dass sich die CB-Funker in den betreffenden Ländern selbst darum kümmern sollten.

Bei der Vorschrift, dass bei Aussendungen von automatisch betriebenen Datenfunkstationen die vollen Adressdaten übermittelt werden müssen, ließ die BNetzA durchblicken, dass Änderungen möglich seien. Die Pflicht, bei Datenfunkaussendungen die kompletten Adressdaten nennen zu müssen, könne entfallen. Man könne auch überlegen, ob bei solchen Stationen nicht ein an der Funkanlage angebrachtes Schild mit den Adressdaten des Verantwortlichen ausreichend sei.

Zu "Freenet" gibt es derzeit keine konkreten Planungen. Im PMR446-Bereich werden europaweit zusätzlich 100 kHz für Digitalfunk bereitgestellt (das Funkmagazin berichtete).

Die BNetzA-Mitarbeiter betonten ausdrücklich, dass sie für keines der behandelten Themen eine verbindliche Zusage machen können. Die Gespräche mit dem RTCB und anderen Interessengruppen dienten lediglich dem Informations- und Meinungsaustausch und der Entscheidungsfindung der Behörde durch "Anhörung der betroffenen Kreise". Es werde keine Gruppierung bevorzugt. Einem gemeinsamen Gespräch mit ALLEN CB-Funk-Vereinigungen ist die Behörde grundsätzlich nicht abgeneigt. Sie gab aber klar zu verstehen, dass sie es vorzöge, wenn sie es im CB-Funk-Bereich mit nur EINEM Gesprächspartner zu tun hätte.

Bereits am 11.11.2005 hatte die BNetzA ein Gespräch mit der DFA geführt. Ein Treffen mit dem DAKfCBNF wird voraussichtlich in den nächsten Tagen stattfinden.

- wolf -

Ein (derzeit noch vorläufiges) Protokoll des Treffens ist unter http://de.groups.yahoo.com/group/rtcb/message/1027 abrufbar.

Am Abend des 23.11. fand via Teamspeak eine Diskussion statt, in der Beteiligte von dem Treffen berichteten. Ein Mitschnitt dieser Diskussion kann im Internet unter
www.ts-funk.de/download/rundertisch.wma (Windows-WMA-Format, ca 8 MB)
oder
www.ts-funk.de/download/rundertisch32.mp3 (MP3-Format, ca. 21 MB)
heruntergeladen werden.

 

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