23.10.2009
Frequenzzuteilung für Eisenbahn-Kontrollsysteme auf 27,095 MHz
Die Bundesnetzagentur hat am 21. Oktober 2009 mit Verfügung 55/2009 eine allgemeine Frequenzzuteilung für Eisenbahn-Identifizierungs- und Kontrollsysteme veröffentlicht. Davon ist auch die Frequenz 27,095 MHz (entspricht CB-Kanal "11A") betroffen.
Auf der Frequenz 27,095 MHz (+/- 5 kHz) arbeiten Kennungsgeber an Eisenbahnfahrzeugen, die beim Überfahren von Kontakten im Gleis (sog. "Balisen") Schaltvorgänge auslösen bzw. die Position des Zuges signalisieren und die Balisen induktiv mit Energie versorgen. Bei diesem Vorgang darf die magnetische Feldstärke in 10 Metern Entfernung 42 dBµA/m nicht überschreiten.
Diese Anwendungen sind nicht neu. Sie gehen u.a. auf eine Empfehlung des "European Radiocommunications Committee" (ERC) aus dem Jahre 1997 (aktuelle Fassung unter http://tinyurl.com/yjubt8m) und eine Entscheidung der EU-Kommission aus dem Jahre 1999 zurück. In Deutschland erfolgte die erste Frequenzzuteilung für solche Systeme bereits im Jahre 2000 (das Funkmagazin berichtete).
In der Praxis ergeben sich durch die neue Frequenzzuteilung im Bereich 27,095 MHz keine Änderungen.
- wolf -
© FM-FUNKMAGAZIN
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