23. 04. 2006
Schon wieder: Bußgeldverfahren gegen CB-Funker eingestellt
Das Amtsgericht Bonn hat am 20. April 2006 ein Bußgeldverfahren gegen einen CB-Funker eingestellt. Dem Funker war vorgeworfen worden, er habe seine CB-Funkanlage mit einem Leistungsverstärker betrieben und damit gegen das Telekommunikationsgesetz sowie das EMV-Gesetz verstoßen.
Im März 2005 hatte bei dem Betroffenen eine Hausdurchsuchung stattgefunden. Die Durchsuchung erfolgte durch RegTP-Mitarbeiter ohne richterliche Durchsuchungsanordnung mit der Begründung, es sei "Gefahr im Verzuge". Die RegTP-Mitarbeiter waren in Begleitung von zwei Polizeibeamten erschienen. Sie erklärten vor dem Betreten des Hauses des CB-Funkers lediglich, dass sie die Funkanlage "überprüfen" wollten. Einen konkreten Tatvorwurf, der für eine Durchsuchungsmaßnahme erforderlich gewesen wäre, nannten sie nicht.
Bei der Durchsuchung fanden die RegTP-Mitarbeiter ein eingeschaltetes Funkgerät und einen daran angeschlossenen Leistungsverstärker mit einer Ausgangsleistung von mehr als 100 Watt. Einen weiteren Leistungsverstärker fanden die Beamten im Pkw des Betroffenen. Die Geräte wurden sichergestellt. Der Funker erhielt daraufhin einen Bußgeldbescheid. Gegen diesen Bußgeldbescheid legte er auf Anraten seines Rechtsanwalts Einspruch ein.
Der Rechtsanwalt des Beschuldigten machte vor Gericht geltend, dass die Durchsuchung erfolgt sei, ohne dass dem Beschuldigten vorher von den Beamten ein konkreter Tatvorwurf genannt wurde. Das Gericht stellte daraufhin das Verfahren ein. Die Kosten trägt die Staatskasse.
Aktenzeichen: 71 Owi 359/05
- wolf -
Wir danken Rechtsanwalt Michael Riedel für die Übersendung von Informationen zu diesem Fall.
© FUNKMAGAZIN
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