23.04.2017
Die letzte Schlappe der Bußgeldstelle Konstanz...
Mit einer juristischen Schlappe endete im Sommer 2016 eine der letzten Amtshandlungen der BNetzA-Bußgeldstelle Konstanz.
Wie erst jetzt bekannt wurde, hatte die Bußgeldstelle einem deutschen Firmeninhaber, der inzwischen in die Schweiz übergesiedelt war, einen Bußgeldbescheid über 3000 Euro zukommen lassen. Die Behörde warf ihm vor, er habe 300 Mobilfunkgeräte eines bekannten chinesischen Herstellers in Verkehr gebracht, obwohl diese nicht den grundlegenden Anforderungen des FTEG entsprochen hätten. Die Behörde behauptete, in ihrem Messlabor festgestellt zu haben, dass die Geräte die Grenzwerte für die Störspannung auf der Netzleitung und für die unerwünschten Nebenaussendungen nicht einhalten würden.
Der Betroffene erhob gegen den Bußgeldbescheid Einspruch und so landete der Fall schließlich vor dem Amtsgericht Konstanz.
Vor Gericht erklärte der mit der Verteidigung beauftragte Anwalt, dass der mittlerweile in der Schweiz ansässige Betroffene nicht der deutschen Gerichtsbarkeit unterliege. Auch genüge der Bußgeldbescheid hinsichtlich der Angabe des Tatortes nicht den Anforderungen des § 66 Abs. 1 Nr. 3 des Ordnungswidrigkeitengesetzes.
Das Amtsgericht Konstanz stellte das Verfahren daraufhin wegen eines "unüberwindlichen Verfahrenshindernisses" ein. Kurz darauf wurde die Bußgeldstelle Konstanz aufgelöst.
Aktenzeichen: 13 OWi 2 Js 9219/16
- wolf -
Dieser Beitrag beruht auf einer Meldung von Rechtsanwalt Michael Riedel, www.lawfactory.de
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