23. 03. 2006
Schlappe für BnetzA: Frequenznutzungsbeiträge 2000-2002 rechtswidrig
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat auch in den Gerichtsverfahren um die Frequenznutzungsbeiträge für die Jahre 2000, 2001 und 2002 eine Niederlage hinnehmen müssen. Das Verwaltungsgericht Köln erklärte mit gleichlautenden Urteilen diese Frequenznutzungsbeiträge für rechtswidrig und hob die entsprechenden Beitragsbescheide auf.
Bereits im November vergangenen Jahres hatte das gleiche Gericht die Frequenznutzungsbeiträge für die Jahre 1998 und 1999 für rechtswidrig erklärt (das Funkmagazin berichtete). Damals hieß es in der Begründung, die damalige RegTP hätte die Höhe der Beiträge aufgrund vorhandener Kalkulationsunterlagen genau errechnen müssen. Statt dessen hatte die Behörde rechtswidrig einfach Schätzungen der Vorjahre fortgeschrieben.
Für die Jahre 2000 bis 2002 hatte die Bundesnetzagentur (als Nachfolger der RegTP) zwar auf Drängen des Gerichtes genaueres Zahlenmaterial vorgelegt. Doch auch diese Unterlagen erschienen dem Gericht nicht ausreichend. Das Gericht bemängelte, dass dort verschiedene Kostenpositionen aufgeführt sind, ohne dass ersichtlich ist, wie sich diese zusammensetzen. So seien z.B. über den Posten "sonstige Kosten" offenbar auch allgemeine Verwaltungskosten der Bundesnetzagentur, die mit der Planung und Fortschreibung der Frequenznutzungen überhaupt nichts zu tun haben, auf die Beitragspflichtigen umgelegt worden.
Die Beitragsbescheide seien auch deshalb rechtswidrig, weil als Grundlage für die Bemessung der Beiträge die Mittelwerte der Vorjahre herangezogen wurden, die auch schon rechtsfehlerhaft waren.
Geklagt hatten 22 Parteien, darunter Flugfunker der Luftfahrtverbände DAEC und AOPA sowie öffentlich-rechtliche und private Rundfunkbetreiber. Zu den Klägern zählten auch zwei Funkamateure, deren Interessen von Rechtsanwalt Michael Riedel (Köln) wahrgenommen wurden. CB-Funker waren diesmal als Kläger nicht vertreten.
Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Wenn die Urteile Rechtskraft erlangen, wird die Bundesnetzagentur an die Kläger insgesamt Rückzahlungen in Millionenhöhe leisten müssen.
- wolf -
Wir danken Rechtsanwalt Michael Riedel für die Übersendung eines Urteils und weiterer Informationen zu diesem Fall.
© FUNKMAGAZIN
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