23.01.2008
aktualisiert am
24.01.2008
BNetzA: Vergabe von CB-"Kennungen" hat begonnen
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat damit begonnen, Kennungen für unbemannte, automatisch betriebene CB-Funkanlagen zu vergeben.
Die Kennungen bestehen aus der Postleitzahl des Standortes der Funkanlage und einem nachfolgenden Buchstaben. Die Vergabe erfolgt nur auf Antrag durch die BNetzA und ist vorerst kostenfrei.
Die "Kennungs-Regelung" wurde im Rahmen einer geänderten CB-Funk-Allgemeinzuteilung am 16. Januar 2008 eingeführt (das Funkmagazin berichtete). Die Regelung richtet sich ausschließlich an Betreiber unbemannter, automatisch betriebener CB-Funkanlagen. Diese mussten bisher zu Beginn jeder Verbindung Name und Anschrift sowie Daten über die Erreichbarkeit des Verantwortlichen aussenden. Seit dem 16. Januar 2008 hat dieser Personenkreis die Wahl, entweder (wie bisher) die Adressdaten oder (das ist neu) die von der BNetzA zugeteilte Kennung auszusenden. Eine generelle Pflicht, eine solche Kennung zu beantragen bzw. zu benutzen, besteht somit nicht.
Betreiber von manuell bedienten CB-Funkanlagen sind von der Regelung nicht betroffen.
- wolf -
Nachtrag vom 24.01.2008:
Die DCBO berichtet
unter Berufung auf die Bundesnetzagentur, dass auch beim DAKfCBNF
erworbene Rufzeichen als "Kennungen" verwendet werden
können. Der Antragsteller müsse dies jedoch der BNetzA bei der
Antragstellung ausdrücklich mitteilen und seinem Antrag eine
Kopie des DAKfCBNF-Rufzeichenantrags oder des
DAKfCBNF-Rufzeichenausweises beilegen. Eine "automatische
Anerkennung" aller vom DAKfCBNF vergebenen Rufzeichen als
"offizielle Kennung" erfolgt nicht.
Siehe dazu auch www.dcbo.net/php/readarticle.php?article_id=152
Nachtrag vom 22.02.2008:
In einer Stellungnahme der BNetzA heißt es zur alternativen
Verwendung von Rufzeichen (Zitat):
Wenn der Wunsch
besteht, ein bereits genutztes "Rufzeichen" für die
digitale Datenübertragung (zu Beginn der Verbindung anstelle der
o. a. Kennung) weiter zu verwenden, besteht die Möglichkeit,
dieses zusätzlich zu der von uns zu vergebenden Kennung in die
Datenbank aufnehmen zu lassen und für diesen Zweck
vorübergehend alternativ zu verwenden, wenn die o. a. Kennung z.
B. im connect text zusätzlich gesendet wird.
(Zitatende)
Siehe dazu auch unseren
Beitrag "BNetzA-Stellungnahme
zu CB-Funk-"Kennungen"
© FM-FUNKMAGAZIN
www.meinrufzeichen.de
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