22. 10. 2004
Heißer Oktober: Funkamateure vor Gericht...
Im Oktober 2004 fanden vor dem Amtsgericht Bonn mehrere Ordnungswidrigkeitenverfahren statt, in denen Funkamateure beschuldigt wurden, mit Amateurfunkgeräten im sogenannten "Freenet"-Bereich gesendet zu haben.
Dazu erreichte uns eine Pressemitteilung von Rechtsanwalt Michael Riedel, die wir unseren Lesern nicht vorenthalten möchten:
(Zitat)
Funkamateure vor Gericht
In diesem Monat brachte die Regulierungsbehörde insgesamt sechs
lizenzierte Funkamateure aus Marl und dem Münsterland vor das
Amtsgericht Bonn. Nachdem die Behörde Anfang des Jahres im
Rahmen einer Gross-Razzia zeitgleich bei zwölf Funkamateuren
Hausdurchsuchungen durchführte und zahlreiche Amateurfunkgeräte
beschlagnahmte, wurde ihnen vorgeworfen, mit Amateurfunkgeräten
und mit mehr als 500 mW ERP im Free-Net-Bereich Funkbetrieb
durchgeführt zu haben. Alle Funkamateure gaben an, dass sie mit
Amateurfunkgeräten gesendet, jedoch genau darauf geachtet haben,
dass sie die erlaubte Antennenabstrahlungsleistung einhalten. Die
Regulierungsbehörde berief sich darauf, dass sie vor Ort einen
zu großen Hub und sehr hohe Feldstärken gemessen habe. Dies
lasse aus langjähriger Beruferfahrung heraus den Schluss zu,
dass mit einem unzulässigen Funkgerät und mit zu hoher
Sendeleistung gearbeitet worden sei. Dem Amtsgericht Bonn genügten
diese Ausführungen in fünf Fällen nicht und es stellte die
Verfahren ein. Die Kosten der Verfahren wurden der Staatskasse
auferlegt. Die notwendigen Auslagen tragen die Betroffenen
selbst, wobei in zwei Fällen den Betroffenen Rechtsanwalt
Michael Riedel, DG2KAR, als Pflichtverteidiger beigeordnet wurde.
In einem Fall verurteilte das Amtsgericht Bonn den betroffenen
Funkamateur zu einer Geldbuße in Höhe von 200,00 Euro. Ohne auf
physikalische Einzelheiten einzugehen, glaubte das Gericht an die
Berufserfahrung des Messbeamten und stützte sich ferner auf ein
umfassendes Geständnis des Betroffenen, dass er nach angeblicher
Belehrung vor einem anderen Messbeamten abgegeben haben soll.
Dies bestritt der Betroffene energisch. Die Erfolgaussichten
einer Rechtsbeschwerde - sie ist der Revision ähnlich -gegen
dieses Urteil werden derzeit von dem Verteidiger des Betroffenen
geprüft.
In einem weiteren verhandelten Fall warf die Regulierungsbehörde
einem Kölner CB-Funker vor, er habe sein CB-Funkgerät mit einem
Endverstärker betrieben und die Abstrahlungsleistung von 4 Watt
EIRP überschritten. (Anmerkung der FM-Redaktion: Gemeint ist vermutlich
"ERP") Bei der Hausdurchsuchung wurden verschiedene CB-Funkgeräte
und eine Transistorendstufe gefunden. Der Betroffene behauptet,
er habe den Endverstärker nicht an einer Antenne, sondern nur an
einem Abschlusswiderstand betrieben. Das Amtsgericht Bonn
beschloss daraufhin die Einholung eines Sachverständigengutachtens.
Bemerkenswert sind die Hintergründe und die Art und Weise, wie
die Beamten die Hausdurchsuchungen durchführten, insbesondere
welche Amateurfunkgeräte bei den Betroffenen als angebliches
Tatmittel sichergestellt wurden.
DO1NWB, Andreas aus Marl, erklärte gegenüber seinem
Verteidiger, dass sich die Funkfreunde auf der Free-Net-Frequenz
trafen, um sich auf die Lizenzprüfung vorzubereiten. Sie führten
freundschaftliche und sachliche Gespräche. Dies führte sehr
bald dazu, dass sich eine Vielzahl von Funkfreunden an der Runde
beteiligten.
Er berichtete weiter, dass die Beamten bei der Hausdurchsuchung -
diese beschränkte sich auf das Auffinden von Free-Net-tauglichen
Geräten - u.a. das Kinderzimmer seiner elfjährigen Tochter
betraten, dort ein CB-Funkgerät durchgemessen haben, während
das Kinds völlig verstört und verängstigt im Bett liegen blieb.
Bei ihm und seinen Funkfreunden wurden u.a. 70cm-Geräte und
Kurzwellentransceiver sichergestellt.
In einzelnen Fällen wurden taugliche oder alte Geräte nicht
mitgenommen, stattdessen Neugeräte, die gerade erst angeschafft
wurden und am angeblichen Tattag nicht benutzt worden sein
konnten.
Er brachte ferner in Erfahrung, dass in einem anderen Fall ein
Polizeibeamter an der Aktion nicht teilnehmen wollte, weil er
dies mit seinem Rechtsverständnis nicht vereinbaren konnte. Er
wurde durch einen Kollegen ersetzt.
Ferner wusste DO 1 NWB zu berichten, dass ein betroffenes DARC-Mitglied
Rat bei der juristischen Verbandsbetreuung einholte und dort die
Antwort erhielt, dass man die Tat zugeben und bei der RegTP um
eine milde Strafen bitten solle. In schwerwiegende Fällen, so
hieß es weiter, sollte ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden. Da
sich alle Betroffenen - sie sind mittlerweile Inhaber der
Amateurfunklizenz - unschuldig fühlten, suchten sie sich
woanders Hilfe und nahmen Abstand von einer DARC-Mitgliedschaft.
mitgeteilt von:
Rechtsanwalt Michael Riedel, Köln
Andreas Leidig, DO1NWB, Marl
(Ende des Zitats)
Michael Riedel ist Fachanwalt für Telekommunikationsrecht in Köln und hat in zahlreichen Fällen CB-Funker und Funkamateure bei Auseinandersetzungen mit der RegTP verteidigt.
- wolf -
Anmerkung: Die in der Pressemitteilung dargestellten Sachverhalte beruhen auf Angaben der Betroffenen. Wir haben keine Möglichkeit, diese zu verifizieren.
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