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Neue Bestimmungen für SRD-(LPD-)Funkgeräte

Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) hat am 20. September 2000 im RegTP-Amtsblatt 18 eine neue "Allgemeinzuteilung" (früher: Genehmigung) für LPD-Funkgeräte veröffentlicht.

Hier die wichtigsten Änderungen:

Die RegTP verwendet für Funkanlagen geringer Leistung statt der alten Bezeichnung "LPD" (Low Power Devices) nur noch die Bezeichnung "SRD" (Short Range Devices).

Der Begriff "Sprachkommunikation" als Verwendungszweck für SRD-(LPD-)Geräte kommt in der neuen Verordnung nicht mehr vor.

Bei SRDs (LPDs), die im 11-Meter-Band im Frequenzbereich 26,957 bis 27,283 MHz arbeiten, darf die maximale Strahlungsleistung (wie bisher) 10 Milliwatt ERP oder (neu) die magnetische Feldstärke 42 dBµA/m in 10 Metern Entfernung betragen.

Für SRD-(LPD-)Funkgeräte, die im 70-cm-Band im Frequenzbereich 433,05 bis 434,79 MHz arbeiten, gibt es eine Sonderbestimmung: Bei diesen Geräten darf "die Dauer der Aussendungen je Sender (...), bezogen auf 1 Stunde, maximal 10 % betragen." Gemeint ist damit das Tastverhältnis ("duty cycle") der Aussendungen.

SRD-(LPD-)Funkgeräte müssen entweder über eine deutsche Zulassung verfügen oder nach den Vorschriften der RTTE-Richtlinie in Verkehr gebracht worden sein und "die im Frequenznutzungsplan festgelegten Nutzungsbedingungen für die zugeteilten Frequenzen erfüllen" sowie eine entsprechende Kennzeichnung aufweisen.

Für SRDs bzw. LPDs, die bis zum 8. April 2001 "erstmalig in Verkehr gebracht werden", ändert sich nichts. Sie können weiterhin nach den alten, bisherigen Vorschriften betrieben werden.

- wolf -

Anmerkung vom 17. Januar 2001: Die RegTP hat die Einführung der "Duty-Cycle"-Regelung bis auf weiteres, mindestens aber bis zum 1. April 2001 ausgesetzt.

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