FM - DAS FUNKMAGAZIN
Hobbyfunk-News


21. 11. 2005

Prozess um TKG-Beiträge: Richterschelte für Wirtschaftsministerium

Am 21. November 2005 fand vor dem Verwaltungsgericht Köln die mündliche Verhandlung im Rechtsstreit um die Frequenznutzungs-(TKG-)Beiträge für die Jahre 1998/99 und 2000 bis 2002 statt.

Geklagt haben u.a. der Deutsche Aero-Club, der Westdeutsche Rundfunk, der Norddeutsche Rundfunk, Flugsportgruppen von Daimler Benz Aerospace sowie zahlreiche Einzelpersonen, darunter eine CB-Funkerin und ein Funkamateur. Sie fordern die Aufhebung Ihrer Beitragsbescheide und - teilweise - die Zahlung von Verzugszinsen.

Die Bundesnetzagentur (BNetzA, vormals RegTP) war bei der Verhandlung durch Regierungsrat Prömper und Regierungsamtmann Stein vertreten.

Zu den Frequenznutzungsbeiträgen für die Jahre 1998/99 führte das Gericht aus, dass der Behörde für diesen Zeitraum erstmals Kalkulationsgrundlagen zur Verfügung gestanden hätten. Diese hätten - verglichen mit den Vorjahren - bei den verschiedenen Funk-Nutzergruppen zu "erheblichen Beitragsschwankungen" (teilweise auf ein Zehntel reduziert) geführt, wenn sie auf die Beitragsbemessung angewendet worden wären. Das Wirtschaftministerium habe jedoch diese Zahlen "unter den Tisch fallen" lassen und bei der Bemessung der Beiträge einfach die Schätzung der Vorjahre fortgeschrieben.

In diesen Fällen (Frequenznutzungsbeiträge für die Jahre 1998/98) geht die Entscheidung des Gerichts den Betroffenen schriftlich zu. Prozessbeobachter gehen davon aus, dass das Gericht die Beitragsbescheide für die Jahre 1998/99 aufheben wird.

Auch in den Fällen der strittigen Frequenznutzungbeiträge für die Jahre 2000 bis 2002 äußerte das Gericht Kritik am Verhalten des Wirtschaftsministeriums. Das Gericht hatte der Behörde im Juli 2005 die Möglichkeit gegeben, darzulegen, auf welche Weise die Höhe der geforderten TKG-Beiträge für die Jahre 2000 bis 2002 bemessen wurde. Daraufhin hatte die Bundesnetzagentur dem Gericht eine mehr als 580 Seiten umfassende Kosten-Leistungsrechnung übersandt.

Das Gericht bemängelte, dass auch aus diesen Unterlagen nicht ersichtlich sei, wie die Höhe der Frequenznutzungsbeiträge zustande gekommen ist. Es gehöre nicht zu den Aufgaben des Gerichts - so der Richter in scharfer Form -, sich die Kalkulationsgrundlagen des Wirtschaftministeriums "selbst zusammenzusuchen". Es stelle sich die Frage, ob es dort überhaupt eine vernünftige Kalkulation gegeben habe.

Dem Wirtschaftsministerium wurde eine letzte Frist bis zum 12. Dezember 2005, 12 Uhr gesetzt. Bis zu diesem Zeitpunkt hat das Ministerium Gelegenheit, dem Gericht "das Zustandekommen der Beitragssätze für die Jahre 2000 bis 2002 im Bereich der Frequenznutzung nachvollziehbar und transparent zu erläutern". Die Kammer wies ausdrücklich darauf hin, dass eine Verlängerung der gesetzten Frist "im Hinblick auf die bisher ergebnislos verstrichene Zeit nicht in Betracht" komme. Die Entscheidung des Gerichts zu diesen Fällen ergeht am 16. Dezember 2005.

Ein weiteres Sammelverfahren, in dem es um die EMV-Beitragsbescheide geht, findet am 3. März 2006, ebenfalls vor dem Verwaltungsgericht Köln, statt.

- wolf -

 

© FUNKMAGAZIN
www.meinrufzeichen.de

Dieser Beitrag darf ungekürzt und mit Quellenangabe in nichtgewerbliche Medien (z.B. CB-Clubzeitungen, CB-Rundsprüche, CB-Packet-Radio) übernommen werden.


[Übersicht] [News] [Links] [Glosse] [E-Mail an die Red.] [Impressum]