FM - DAS FUNKMAGAZIN
Hobbyfunk-News



RegTP-"Fernmessung" zu ungenau - CB-Funker freigesprochen

Mit einem Freispruch endete am 15. August 2003 vor dem Amtsgericht Bonn ein Verfahren gegen einen Düsseldorfer CB-Funker wegen unerlaubter Frequenznutzung.

Wie der AGZ-Rundspruch HamRadio 2day meldet, hatte die RegTP dem CB-Funker vorgeworfen, mit einem Amateurfunkgerät vom Typ YAESU und einer Sendeleistung von ca. 30 Watt auf im 27-MHz-Bereich gesendet zu haben.

Weil die RegTP-Mitarbeiter keinen Zugang zu den Räumen des verdächtigten Funkers hatten, nahmen sie eine Art "Fernmessung" vor. Dazu postierten sie sich vor dem Haus des Betroffenen und maßen mit ihrem Messempfänger die HF-Spannung der beanstandeten Aussendungen. Aus dem so ermittelten Wert schlossen sie, dass der von dem CB-Funker betriebene Sender eine Ausgangsleistung von etwa 30 Watt haben müsse. Die RegTP leitete daraufhin ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein und und schickte dem Beschuldigten einen Bußgeldbescheid über 200 Euro. Der CB-Funker erhob dagegen Einspruch, und so landete der Fall vor dem Amtsgericht Bonn.

Das Gericht betrachtete es als unerheblich, welche Art von Funkgerät (in diesem Falle angeblich ein Amateurfunkgerät) verwendet wurde. Es käme allein darauf an, ob die höchstzulässige Sendeleistung von 4 Watt überschritten wurde oder nicht.

Weil der Verteidiger, erhebliche Zweifel daran hatte, ob sich mit der von der RegTP angewandten Art der Messung die tatsächliche Senderausgangsleistung hinreichend genau ermitteln läßt, beantragte er ein nachrichtentechnisches Fachgutachten. Der Gutachter kam zu dem Ergebnis, dass mittels des von der RegTP angewandten "Fernfeldmodells" zwar grundsätztlich von einer Feldstärkemessung auf die Senderausgangsleistung geschlossen werden könne. Dazu müssten jedoch eine Vielzahl von Systemparametern mit hoher Genauigkeit vorliegen. Diese fehlten aber im vorliegenden Fall. So hatte die RegTP beispielsweise bei ihrer Messung den Messabstand nicht genau protokoliert. Der RegTP-Mitarbeiter schätzte ihn im Nachhinein auf "etwa 10 bis 15 Meter". Bei einem solchen Abstand und unter Berücksichtigung aller Fehlertoleranzen der nachträglich zum Teil geschätzten Daten zugunsten des Beschuldigten errechnete der Gutachter eine Senderausgangsleistung von etwa 3 bis 4 Watt. Der CB-Funker wurde daraufhin freigesprochen.

Der Pflichtverteidiger des Beschuldigten, der Kölner Rechtsanwalt Michael Riedel, bemängelte in diesem Fall "die Ungenauigkeit der behördlichen Beweisermittlung und die unzureichende Präzision der von der RegTP eingesetzten Messgeräte".

Die Kosten des Verfahrens in Höhe von 7000 Euro muß die Landeskasse tragen.

- wolf -

 

© FM-FUNKMAGAZIN
www.meinrufzeichen.de

Dieser Beitrag darf ungekürzt und mit Quellenangabe in nichtgewerbliche Medien (z.B. CB-Clubzeitungen, CB-Rundsprüche, CB-Packet-Radio) übernommen werden.


[Übersicht] [CB-News] [CB-Links] [CB-Glosse] [E-Mail an die Red.] [Impressum]