Neue Frequenzen für Fernwirk-Funkanlagen freigegeben
Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) hat den Frequenzbereich 868 bis 870 MHz für den Betrieb mit Fernwirk-Funkanlagen allgemein freigegeben. Dies geht aus der Verfügung 81/1999 hervor, die im RegTP-Amtsblatt vom 14. Juli 1999 veröffentlicht wurde.
Fernwirk-Funkanlagen sind nur für die Übertragung von Fernwirk-, Telemetrie-, Alarm- und Datensignalen bestimmt. Sprechfunk ist damit nicht erlaubt.
Der neue Frequenzbereich 868 bis 870 MHz ist in vier Unterbereiche unterteilt. Die verwendeten Geräte müssen der RegTP-Zulassungsvorschrift 324 ZV 131 entsprechen und mit der Kennzeichnung "CEPT SRD 1 x D" versehen sein (anstelle des "x" steht ein Kennbuchstabe für den verwendeten Frequenzunterbereich). Die maximal zulässige Strahlungsleistung beträgt, je nach verwendetem Unterbereich, zwischen 5 Milliwatt und 500 Milliwatt.
- wolf -
(C) FM-FUNKMAGAZIN
http://www.meinrufzeichen.de
Dieser Beitrag darf ungekürzt und mit Quellenangabe in nichtgewerbliche Medien (z.B. CB-Clubzeitungen, CB-Rundsprüche, CB-Packet-Radio) übernommen werden.
[Übersicht] [CB-News] [LPD-News] [Links] [Glosse] [Post an die Red.]