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Schwarzfunk im Freenet-Bereich - Verfahren eingestellt

Das Amtsgericht Bonn hat ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen einen Kölner Funkamateur wegen "Schwarzfunkens" im Freenet-Bereich eingestellt. Dies geht aus einer Pressemitteilung der Amateurfunk-Vereinigung AGZ unter Berufung auf den Kölner Rechtsanwalt Michael Riedel hervor.

Dem Funkamateur war vorgeworfen worden, unbefugt mit einem Amateurfunkgerät auf den Frequenzen des sogenannten "Freenets" gesendet zu haben. Die RegTP stellte im Auto des Beschuldigten ein AFu-Mobilfunkgerät sicher und leitete ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.

Der Funkamateur erhob dagegen Einspruch beim Amtsgericht Bonn. Das Amtsgericht befand, dass die Beweise nicht ausreichten, um dem Beschuldigten ein ordnungswidriges Verhalten zweifelsfrei nachzuweisen. Der Beschuldigte war nicht auf "frischer Tat" ertappt worden. Das Gericht wollte daher nicht ausschließen, dass die unerlaubten Aussendungen auch von einer anderen unbekannte Person stammen könnten. Es konnte auch nicht nachgewiesen werden, dass mit dem beschlagnahmten Funkgerät tatsächlich unerlaubt gesendet wurde, weil zwischen den illegalen Aussendungen und der Beschlagnahme des Funkgeräts zwei Wochen vergangen waren.

Darüber hinaus bezweifelte das Amtsgericht , dass es für das Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen unerlaubter Frequenznutzung überhaupt eine Rechtsgrundlage gibt. Nach Meinung des Gerichts seien für die Vergabe von Frequenzen gemäß TKG eine Frequenzzuteilungsplanverordnung und ein Frequenznutzungsplan zwingend erforderlich. Beides sei zum Zeitpunkt der vermeintlichen Ordnungswidrigkeit noch nicht vorhanden gewesen und ein Frequenznutzungsplan existiere heute noch nicht. Zwar sei es erlaubt, dass die RegTP "im Vorgriff" Frequenzen zuteilt, aber "Strafnormen bei Zuwiderhandlung" seien nach Auffassung des Gerichts nicht zulässig. Die Bundesregierung habe hier wohl "ihre Hausaufgaben nicht gemacht".

Die Kosten des Verfahrens wurden der Staatskasse auferlegt. Aktenzeichen: 71 OWi 608/01

- wolf -

 

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