20.12.2007
Umweltgesetzbuch: Anzeigepflicht für private Funkanlagen geplant
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) hat den Referentenentwurf eines neuen "Umweltgesetzbuches" veröffentlicht. Im sogenannten "Vierten Buch" dieses geplanten Umweltgesetzbuches sind Regelungen enthalten, die auch private Betreiber von Funkanlagen betreffen.
Der Entwurf sieht vor, dass der Betrieb ortsfester Funkanlagen mit einer Strahlungsleistung ab 10 Watt EIRP der "zuständigen Behörde" mindestens vier Wochen vor der Inbetriebnahme anzuzeigen ist. Das gilt sowohl für gewerbliche als auch private Funkanlagen. Gleiches gilt für Funkanlagen mit weniger als 10 Watt EIRP, wenn sie zusammen mit anderen Anlagen an einem gemeinsamen Antennenstandort betrieben werden und die Gesamtstrahlungsleistung an diesem Antennenstandort 10 Watt EIRP oder mehr beträgt. Details sollen in Rechtsverordnungen geregelt werden, die noch nicht erarbeitet sind.
Damit würde erstmals auch im Umweltrecht eine Meldepflicht für private Funkanlagen eingeführt. Im Telekommunikationsrecht gibt es eine ähnliche Regelung bereits seit längerer Zeit in Form der sogenannten BEMFV. Die BEMFV ist eine Rechtsverordnung, in der u.a. festgelegt ist, dass für ortsfeste Funkanlagen mit einer Strahlungsleistung ab 10 Watt EIRP eine sogenannte "Standortbescheinigung" der Bundesnetzagentur eingeholt werden muss. (Funkamateure können statt dessen für ihre Anlage eine "Selbsterklärung" - offizielle Bezeichnung: "Anzeige ortsfester Amateurfunkanlagen" - bei der Behörde einreichen.)
Während Verstöße gegen die BEMFV zur Zeit nicht mit Bußgeld bedroht sind, sollen Verstöße gegen die geplante Anzeigepflicht des neuen Umweltgesetzbuches als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden können (Geldbuße bis zu 50.000 Euro).
Der Amateurfunkverband RTA hat den Referentenentwurf bereits in einem Schreiben an das Wirtschaftsministerium kritisiert. Er vertritt die Auffassung, dass durch das geplante Gesetz "nicht nur neue Verpflichtungen, sondern für die Funkamateure äußerst negative Änderungen bei den Begrifflichkeiten eingeführt" werden.
Der Referentenentwurf des "Vierten Buches" des Umweltgesetzbuches kann im Internet unter http://tinyurl.com/2rokzz heruntergeladen werden.
- wolf -
Weiterführende Links zum
Thema "Umweltgesetzbuch:
www.bmu.de/umweltgesetzbuch
de.wikipedia.org/wiki/Umweltgesetzbuch
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